Kommunalinfo #05 | 20.07.2011

1) Reform des Gemeindefinanzierungsgesetz 2012

Eckpunkte des Ministeriums in Sachen Reform sollten eigentlich vor der Sommerpause vorliegen, sind aber jetzt auf den Herbst verschoben. Dabei zeichnet sich schon ab, dass es keine große Reform, sondern eher ein kleines Reförmchen wird. Insgesamt sind eine Reihe von „Stellschrauben“ in der Diskussion. Die Liste der Themen findet Ihr beigefügt [Liste als PDF]. Mit all diesen Themen hatten sich in der Vergangenheit ifo-Gutachten und ifo-Kommission des Landtages beschäftigt. Hier ist der Link zum Abschlussbericht: www.im.nrw.de/bue/345.htm

Am 24. September 2011 führt die Landtagsfraktion eine Fachtagung zum Thema Reform der Gemeindefinanzierung durch (in Kooperation mit dem KoPoFo). Bitte merkt euch den Termin schon einmal vor. Nähere Infos folgen.


2) Diskussionsstand Stärkungspakt Stadtfinanzen – Entschuldungshilfen für Kommunen

Die kommunalen Spitzenverbände hatten darauf gedrungen, dass aktualisierte Berechnungen zum Junkernheinrich-Gutachten vorgelegt werden. Die Modelle 1 bis 4 bei Junkernheinrich treffen ja hinsichtlich der Übernahme von Lasten durch den Bund so nicht zu (siehe Kommunalinfo 2011-05-25). Mit der vom Bund zugesagten Übernahme der Kosten der Grundsicherung in drei Schritten (2012: 45 Prozent; 2013: 75 Prozent; 2014: 100 Prozent) liegt man irgendwo zwischen dem Modell 3 und 4; entsprechende müssten eigentlich die Beiträge des Landes und der Kommunalen Gemeinschaft steigen, was aber auch nicht absehbar ist. Es gibt nun die Berechnung eines sog. „Konsolidierungsmodell 3a“. In Bezug auf den kommunalen Finanzausgleich wurde dabei ein Soziallastenansatz mit einer Gewichtung von 15,3 ab dem Jahr 2012 vorgesehen. Als Konsolidierungsleistung des Landes wurden jährlich 350 Mio. Euro veranschlagt. Das Modell wurde dabei einmal mit Leistungen der kommunalen Solidargemeinschaft (nur Abundanzumlage, keine Vorwegentnahme aus der Gemeindeschlüsselmasse) und einmal in einer Variante ohne Finanzbeiträge der kommunalen Solidargemeinschaft gerechnet. Eine schriftliche Zusammenfassung der Ergebnisse ist beigefügt [Modellrechung als PDF]. Wer die Kommune-scharfen Tabellen haben möchte, kann sich bei Angela Bankert melden; sie liegen aber auch euren Kämmereien vor.

Fazit: der eigene Konsolidierungsbeitrag der finanzschwachen Kommunen ist mit jährlich rund 2,4 – 2,6 Mrd. Euro landesweit nach wie vor viel zu hoch.

Die 350 Millionen Euro, die 2011 im Landeshaushalt stehen und in diesem Jahr verausgabt werden, sollen dem Vernehmen nach an die 34 Kommunen gehen, deren Überschuldung bereits eingetreten ist oder bevorsteht. Da wären manche Kommunen mit hohem Kassenkreditstand wie z.B. Essen oder Solingen nicht dabei. Die Hilfen sollen jedoch nicht freiwillig sein, und die Teilnahme am Programm beinhaltet hohe eigene Konsolidierungsbemühungen sowie Sanktionen. Bisher gibt es weder die Liste der 34 Kommunen offiziell noch die Eckpunkte schriftlich. Das Ministerium hat diese erst für nach der Sommerpause in Aussicht gestellt.

Anbei findet Ihr die inoffizielle Liste der überschuldeten Kommunen sowie ein Rundschreiben des Landkreistages, das den Diskussionsstand zusammenfasst und die vorläufige Haltung der Spitzenverbände beinhaltet.


3. Kommunale Schulden und Konnexität

Im Zusammenhang mit der Verschuldung der Kommunen möchten wir gern weiter verfolgen, was wir bei der Reform des § 76 GO (Kommunen in Haushaltssicherung) eingebracht hatten:

nämlich dass Kommunen nur für den Teil des Haushaltsdefizits aufkommen sollten, den sie selbst zu verantworten haben. Dies würde auch die Einhaltung der Konnexität erheblich befördern.

Die Stadt Steinfurt hat dies in ihrer Ratssitzung am 17.03.2011 auf unseren Antrag hin auch einstimmig beschlossen: „Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung und den Landtag auf, den rechtlichen Rahmen für Haushaltssicherungskonzepte insoweit zu verändern, dass die Kommunen nur noch für die Haushaltsdefizite Verantwortung tragen müssen, die durch ihre eigenen Beschlüsse verursacht wurden. Kosten, die aufgrund von Beschlüssen der Landes- oder Bundesebene in den Kommunen anfallen, dürfen zukünftig nicht mehr die Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzepts verhindern.“

Im Verlauf der Anhörung und Gesetzesberatung wurde dem immer wieder entgegengehalten, dass man nicht genau auseinanderhalten könne, welche Defizite von der Kommune und welche überörtlich zu verantworten sind. Andererseits liegen uns jedoch Aufstellungen von einzelnen Kommunen wie z.B. Wuppertal vor, die recht präzise auflisten können, welche Einnahmeverluste sie erlitten haben durch Aufgabenübertragungen ohne ausreichende Ausfinanzierung oder durch sonstige Bundes- und Landesentscheidungen.

Darum möchten wir dies gern breiter erheben und fügen Euch in der Anlage eine entsprechende Musteranfrage als PDF [Datei im Word-Format] bei. Für die örtliche Arbeit sind solche Fakten, sofern noch nicht erhoben, sicher auch ganz gut zu wissen.

Zum Thema Konnexität hat auch die Bundestagsfraktion einen Antrag [PDF] eingebracht, den Ihr anbei findet.

In diesem Zusammenhang sollten wir in Reden und in der Öffentlichkeitsarbeit betonen, dass DIE LINKE eine Kommunalpartei auf allen Ebene ist.

Auf Landesebene ist die Konnexität in der Verfassung verankert (Art, 78 Abs. 3), es gibt ein Konnexitätsausführungsgesetz, das für zukünftige (leider nicht bisherige) neue oder stark erweiterte Aufgaben ein Verfahren vorschreibt, wie der finanzielle Belastungsausgleich vorzunehmen ist, sowie Vorgaben des Landesverfassungsgerichts. Die Kommunalisierung von Umweltaufgaben und die Integration der Versorgungsämter in die Kommunalverwaltung sind die ersten beiden Fälle, in denen nach diesen Vorgaben verfahren wurde. Hier gibt es nach längeren gerichtlichen Auseinandersetzungen und Verhandlungen eine Einigung mit den Kommunalen Spitzenverbänden, die ins Gesetz übernommen wurde.

Solltet Ihr vor Ort künftig Klagen über mangelnde Ausfinanzierung bei übertragenen Aufgaben hören, lasst uns das bitte wissen, damit wir das auf Landesebene nachverfolgen können.


4. Bildungs- und Teilhabepaket

Das Ministerium hat ein Rundschreiben zum Thema Einbeziehung von AsylbewerberInnen in das Bildungs- und Teilhabepaket versendet, das Ihr angehängt findet [Rundschreiben als PDF].

Rückfragen zu diesem Thema bitte an Anne Ames, Mitarbeiterin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW: Tel. 0211-884-4640, Mail: Anne.Ames@landtag.nrw.de


5. Tariftreue- und Vergabegesetz

Im Landtag NRW wird seit einigen Monaten über das geplante Tariftreue- und Vergabegesetz diskutiert. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, Vergaben mit sozialen Bedingungen zu verknüpfen. Ein wichtiger Eckpunkt ist der Schwellenwert, ab dem das Gesetz greifen soll. Dieser ist im vorliegenden Gesetzentwurf mit 20.000 EURO festgelegt. Wir setzen uns gemeinsam mit den Gewerkschaften für einen Schwellenwert von 500 Euro ein, da sonst viele Aufträge gar nicht darunter fallen würden. Um eben dies konkreter zu ermitteln, erhaltet Ihr anbei eine Musteranfrage als PDF [Datei im Word-Format], den ihr vielleicht vor Ort einbringen könntet.

Rückfragen und Rücksendungen zu diesem Thema bitte an Nils Böhlke, Mitarbeiter in der Landtagsfraktion DIE LINKE: Tel. 0211-884-4622, Mail: Nils.Boehlke@landtag.nrw.de