Der Landtag hat in seiner Sitzung am 10.11.2010 mit den Stimmen von SPD und Grünen das Zensus-Ausführungsgesetz beschlossen, in dem die landesrechtlichen Bestimmungen zur Durchführung der Volkszählung enthalten sind. Die Linksfraktion griff mit ihrer Ablehnung des Gesetzes die gravierenden Bedenken von Datenschützern auf.
Dazu erklärt Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Der Zensus greift massiv in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ein. Dies veranlasste bereits mehr als 13.000 Bürger eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bei der Zensuserhebung werden sensible persönliche Daten aus zahlreichen Quellen und Behörden zusammengefasst und unter einer re-personalisierbaren Ordnungsnummer zusammengefasst. Die Bundesrepublik Deutschland geht außerdem bei der Befragung weit über europäische Vorgaben hinaus, da auch Auskünfte über die Religionszugehörigkeit und einen möglichen Migrationshintergrund erfragt werden. Die Verweigerung dieser Angaben kostet ein empfindliches Bußgeld.
DIE LINKE kritisiert zudem, dass in NRW die strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Trennungsgebot der allgemeinen Verwaltung von den verantwortlichen Erhebungsstellen nicht eingehalten werden: Arbeitskräfte der Verwaltung dürfen in die Erhebungsstellen wechseln und umgekehrt. Damit ist ein Austausch sensibler Daten möglich und sehr wahrscheinlich.
Außerdem stellt DIE LINKE den Sinn und Zweck des Zensus insgesamt in Frage. Politische Fehlplanungen resultieren nicht aus fehlendem Zahlenmaterial, sondern auf der falschen Bewertung bereits vorhandener Daten. Vor diesem Hintergrund lehnen wir dieses 123 Mio. Euro Projekt entschieden ab“.