6. April 2011 Wolfgang Zimmermann und Ulla Lötzer

Zeit zum Handeln für ein öko-soziales Vergaberecht in NRW!

Wolfgang Zimmermann, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Ulla Lötzer, stellvertretende Vorsitzende und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, und Wolfgang Zimmermann, Fraktionsvorsitzender Der LINKEN im nordrhein- westfälischen Landtag,  unterstützen den von der christlichen Initiative „Romero“ initiierten gemeinsamen Aufruf  von Gewerkschaften und Verbänden für ein öko-soziales Landesvergaberecht in NRW.

Gemeinsam fordern sie die Minderheitsregierung in Nordrhein- Westfalen auf, ihren Wahlversprechen Taten folgen zu lassen und endlich ein den Anforderungen von Gewerkschaften und Verbänden entsprechendes Landesvergabegesetz vorzulegen.

„Tariftreue, ein vergabebezogener Mindestlohn und die verbindliche Einhaltung grundlegender international anerkannter Umwelt- und Sozialstandards wie der ILO- Kernarbeitsnormen müssen im Vergabegesetz des Landes NRW verbindlich vorgeschrieben werden. Damit die Macht der öffentlichen Hand als Verbraucher durch öffentliche Aufträge von Land und Bund im Interesse von Beschäftigten und Umwelt wirkt, dürfen diese Eckpunkte wie auch die Frauenförderung nicht länger gegeneinander ausgespielt  werden,“ fordert Ulla Lötzer.

„Wie in Bremen, Rheinland- Pfalz und Berlin muss es auch in Nordrhein-Westfalen einen für alle Branchen verbindlichen vergabebezogenen Mindestlohn geben,“  erklärt Wolfgang Zimmermann. „Nur so können die Beschäftigten auch in den Branchen vor Hungerlöhnen geschützt werden, in denen gewerkschaftlicher Organisationsgrad und Verhandlungsmacht schwach sind.“

Ausdrücklich unterstützen Lötzer und Zimmermann auch die Forderungen nach wirksamen Kontrollen und der Einrichtung einer zentralen Servicestelle unter Einbeziehung der Expertise von Nichtregierungsorganisationen: „Damit das Landesvergabegesetz kein zahnloser Tiger bleibt, müssen international anerkannte Zertifikate für die Einhaltung sozialer und ökologischer Nachhaltigkeitskriterien dabei einbezogen werden. So können dem Land und den Kommunen Aufwand, Kosten und doppelte Arbeiten erspart bleiben.“