24. Januar 2011 Wolfgang Zimmermann

Wolfgang Zimmermann unterstützt Klüh-Beschäftigte vor dem Landesarbeitsgericht

Wolfgang Zimmermann, Vorsitzender und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Bis Anfang Januar waren Beschäftigte der Firma Klüh für die Flugzeugreinigung am Düsseldorfer Flughafen zuständig. Die gleiche Tätigkeit übernimmt nun die Leiharbeitsgesellschaft DLG mit teilweise denselben Beschäftigten im Auftrag von Klüh. Allerdings wurde einer ganzen Reihe ehemaliger Klüh-Beschäftigter betriebsbedingt gekündigt.

Ihnen steht aber bei einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB der volle Kündigungsschutz zu, weshalb die Betroffenen nun vor das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gezogen sind. Dort haben sie heute die Unterstützung des Fraktionsvorsitzenden und arbeitsmarktpolitischen Sprechers der Fraktion im Düsseldorfer Landtag, Wolfgang Zimmermann, bekommen.

Zimmermann war persönlich anwesend und erklärt zu dem Verfahren: „Klüh ist ein weiteres Beispiel für ein Unternehmen, das Beschäftigte entlässt und zu schlechteren Bedingungen in einer Leiharbeitsfirma weiterbeschäftigt. Damit reiht sich Klüh bei Unternehmen wie Schlecker und anderen ein, die dieses Verfahren schon in der Vergangenheit gewählt haben. Dass bei Klüh auch noch einem wesentlichen Teil der Beschäftigten betriebsbedingt gekündigt wurde, macht dieses Verfahren des Unternehmens noch verabscheuungswürdiger.“ Zimmermann versprach den Beschäftigten heute bei weiteren Verfahren anwesend zu sein und erklärte die volle Solidarität der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW.