Bezirksregierung handelt ohne Gesetzesgrundlage. In einer Rundverfügung hat die Bezirksregierung Münster die Gemeinden des Bezirks angewiesen, ihre Haushaltsentwürfe am Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 auszurichten. Dieser Entwurf wurde bisher aber erst vom Kabinett verabschiedet, nicht jedoch vom Landtag. Laut Bezirksregierung Münster ist nicht damit zu rechnen, dass sich die daraus abgeleiteten Modellrechnungen des Innenministeriums zur Neuberechnung der Landeszuweisungen wesentlich verändern.
„Noch bevor das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 überhaupt ins Parlament eingebracht wurde, weist die Bezirksregierung Münster die Kommunen bereits an, die sich daraus eventuell ergebenden neuen Landeszuweisungen in ihren Haushaltsplanungen zu beachten. Sieht so eine ‚Koalition der Einladung‘ aus?“, fragt die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW, Özlem Demirel.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz bedeutet in der vorliegenden Form für zwei Drittel der Gemeinden zum Teil erhebliche Kürzungen der Landeszuschüsse. Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat angekündigt, dies nicht mitzutragen, die anderen Oppositionsparteien ebenfalls. „Wenn Einladungen zu Gesetzesberatungen ernst gemeint sind, dann muss hierüber ernsthaft diskutiert werden. Und dann müssen auch zumindest Nachbesserungen her. Andernfalls sehe ich nicht, wo eine Mehrheit für ein solches Gesetz herkommen soll“, so Demirel. „Die Fraktion DIE LINKE wird jedenfalls keine Schlechterstellung vieler Kommunen mitmachen und fordert eine Erhöhung der Finanzmittel der Verbundmasse.“