19. Juli 2011 Özlem Alev Demirel

Verfassungsgericht und Landesregierung ignorieren strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen

Özlem Alev Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

In seinem heutigen Urteil hat das Landesverfassungsgericht in Münster eine Klage des Kreises Recklinghausen und der ihm angehörenden Städte abgewiesen. Özlem Alev Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW, bedauert diese Abweisung: „Unserer Überzeugung nach war die Klage gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze 2008, 2009 und 2010 berechtigt.“

Auch das Gutachten der Professoren Junkernheinrich und Lenk habe eindeutig bestätigt, dass die Kommunen in NRW derzeit um 2,5 Milliarden Euro unterfinanziert seien. „Das liegt unter anderem an den permanenten Verstößen gegen das Konnexitätsprinzip – wer bestellt, der zahlt auch – durch Land und Bund. Besonders krass hat die Regierung Rüttgers gegen dieses Prinzip verstoßen“, so Demirel. Dagegen hatten die Kommunen geklagt. Demirel forderte von der Landesregierung, „dass sie endlich den Anteil der Kommunen an der Finanzmasse, den Verbundsatz, erhöht. Die Bedarfe sind enorm gestiegen, die Steuereinnahmen des Landes steigen auch wieder – nur der Verbundsatz ist von 28,5 auf 23 Prozent gesunken.“

Mit dem Urteil setzt das Verfassungsgericht seine Rechtsprechung fort, nach der der Anspruch auf aufgabenangemessene Finanzausstattung der Kommunen unter dem Vorbehalt der Leistungsfähigkeit des Landes steht. Immerhin hat das Gericht explizit festgestellt, dass Härtefälle und Verwerfungen im Gemeindefinanzausgleich auch über die Härteklausel des §19 GFG Absatz (2) Punkt 5 abgefedert werden können. Dazu sagte Demirel: „Genau diesen Antrag hatte DIE LINKE im Zusammenhang mit der späten und überraschenden Vorlage des GFG 2011 eingebracht; er wurde aber von allen anderen Fraktionen im Landtag abgelehnt.“