4. Mai 2011 Anna Conrads

Verfassungsgericht bestätigt Position der LINKEN: Sicherungsverwahrung verstößt gegen Grundrecht auf Freiheit

Anna Conrads, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute Morgen alle bestehenden Regelungen zur Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Anna Conrads, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW, erklärt dazu: „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts führt erstmalig in konsequenter Weise die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte fort. Das von den Nationalsozialisten in das Strafgesetzbuch eingefügte Instrument der Sicherungsverwahrung verstößt gegen das Grundrecht auf Freiheit.“

Weiter sagte Conrads: „Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, endlich eine grundgesetzkonforme Regelung zu schaffen, das sich von der Strafhaft signifikant unterscheidet und keine ,Strafe nach der Strafe‘ ist.“ DIE LINKE erachte die bestehenden Regelungen bereits seit Jahren als verfassungswidrig und habe das Instrument der Sicherungsverwahrung stets abgelehnt. „Nun sind auch alle anderen politischen Parteien durch das Verfassungsgericht aufgefordert worden, ihre Haltung zu dieser Maßregel zu überdenken“, so Conrads. Sie kündigte an, auch zukünftig an konstruktiven Lösungen mitzuarbeiten, die einerseits die verfassungsmäßigen Rechte verurteilter Straftäter berücksichtigen  und andererseits dem Schutzinteresse der Bevölkerung Rechnung tragen.