23. Januar 2012 Anna Conrads

Stärkungspaktgesetz bringt betriebsbedingte Kündigungen – SPD und Grüne waschen Hände in Unschuld

 

Anders als von SPD-Landespolitikern behauptet ist es nicht möglich, bei der Umsetzung des sogenannten Stärkungspaktgesetzes bestimmte kommunale Kürzungsmaßnahmen auszuschließen. In einem Bericht an den Kommunalausschuss des Landtags NRW erklärt die Regierung: „Die Gemeinde kann und muss in eigener Verantwortung entscheiden, welche Maßnahmen sie zur Erreichung des Ausgleichsziels ergreift und im Haushaltssanierungsplan festlegt. Es ist nicht beabsichtigt, Gemeinden Vorgaben für konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu machen.“ Unpopuläre Kürzungen wie betriebsbedingte Kündigungen oder die Schließung von Bibliotheken und Bädern können also nicht im Wege eines Erlasses ausgeschlossen werden.

„SPD und Grüne stellen sich hin wie Pontius Pilatus und waschen ihre Hände in Unschuld“, erklärt Anna Conrads, Mitglied im Ausschuss für Kommunalpolitik. Es heiße: „Wir zwingen euch, innerhalb von fünf Jahren Euren Haushalt zu konsolidieren, aber wie Ihr das macht, müsst Ihr selbst wissen. Und für die Konsequenzen vor Ort sind wir nicht verantwortlich.“ In vielen Kommunen würde auch die Streichung aller freiwilligen Leistungen nicht ausreichen, um die Haushaltslücken zu schließen, auch nicht zusammen mit den Landeshilfen.

„Darum wird es aller Voraussicht nach ans Eingemachte gehen“, so Conrads. „Auch an die Pflichtaufgaben und den Personalbestand. Gewerkschaften und Personalräte sollten sich von der SPD nicht einlullen lassen.“ Interessant war auch die Klarstellung des Kommunalministeriums im Ausschuss, dass die künftigen Haushaltssanierungspläne weitergehende Auflagen vorsehen als die früheren Haushaltssicherungskonzepte. Denn jetzt müssen Überschüsse bei kommunalen Unternehmen zwingend in die Konsolidierung einbezogen werden.