20. Januar 2012 Rüdiger Sagel

Sponsoring und Lobbyismus in NRW: Weiterer Aufklärungsbedarf bei der SPD/Grünen-Landesregierung

Rüdiger Sagel, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Bei einem Pressegespräch im Landtag informierte Rüdiger Sagel, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, über die bisherigen Ergebnisse seiner sechs „Kleinen Anfragen“ an die Landesregierung zur ausufernden Sponsoring-Praxis auf Festen der Landesvertretung in Berlin und Brüssel.

„Die politische ‚Landschaftspflege‘ durch Lobbyisten und Unternehmen in NRW muss unterbunden werden. Wenn sich die Landesregierung nicht dazu entschließen kann, auf Sponsoren aus der Wirtschaft ganz zu verzichten, wie die LINKE es fordert, dann müssen die Regelungen dringend angepasst werden. Es kann nicht sein, dass einzelne Veranstaltungen inzwischen komplett von privaten Sponsoren finanziert werden“, erklärt Sagel. „Es ist weitaus mehr Transparenz nötig, als wir gegenwärtig haben. So weiß die Öffentlichkeit immer noch nicht, zu welchem Prozentsatz die Veranstaltungen des Landes gesponsert werden. Ein regelmäßiger Sponsoring-Bericht der Landesregierung könnte hier Klarheit schaffen.“ Des Weiteren sollten derartige Feste, fordert Sagel, nicht auf einen kleinen, exklusiven Personenkreis beschränkt bleiben, bei denen auch noch die Geldgeber über die Gästeliste mitbestimmen. Es sei wünschenswert, die Bürgerinnen und Bürger des Landes miteinzubeziehen und ein Kontingent der Karten öffentlich zu verlosen.

Aber nicht nur die Feste der Landesvertretung stehen im Zwielicht. „Zahlreiche Veranstaltungen der einzelnen Ministerien werden ebenfalls mit beträchtlicher Hilfe von privaten Sponsoren ausgerichtet. Hier besteht auch Aufklärungsbedarf.“

Ebenso wird in einer weiteren Kleinen Anfrage im Vordergrund stehen, wer für die Landesregierung ihre Veranstaltungen und Feste ausrichtet. Während bis 2009 derartige Veranstaltungen von der Staatskanzlei organisiert wurden, tun dies nun private Agenturen mit Honorarforderungen zwischen 40.000 und 50.000 Euro. „Es wird zu klären sein, von wem diese Leistungen konkret erbracht wurden, warum die Regierung nicht mehr in der Lage ist, diese Leistungen weiter selbst zu erbringen und ob eventuell persönliche Beziehungen zwischen den privatwirtschaftlichen Organisatoren und der Politik vorliegen.“