5. September 2011 Dr. Carolin Butterwegge

Soziale Grundrechte über Parteiinteressen stellen – Hartz IV ist verfassungswidrig

Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Die heutige DGB-Pressekonferenz und Vorstellung zweier empirisch-statistischer und juristischer Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung, welche die Verfassungswidrigkeit der „neuen“ Hartz-IV-Regelsätze belegen, kommentiert Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE: „Die Weigerung der NRW-Landesregierung, mit einer Normenkontrollklage gegen den Hartz-IV-Kompromiss vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen, ist zynisch und pflichtverletzend. Sie ignoriert damit einen entsprechenden Beschluss des Landtags von Anfang Dezember 2010.“

Die Kölner Abgeordnete sieht dies darin begründet, dass die SPD im Bundestag und zahlreiche SPD-geführte Bundesländer dem Hartz-IV-Kompromiss zugestimmt hatten. „Offensichtlich sind der NRW-Landesregierung die Treue zur SPD und zu Hartz IV wichtiger als die verfassungsmäßigen Rechte der Erwerbslosen und ihrer Familien sowie die Beschlüsse des Landtags.“ Die Landesregierung verweist Betroffene und Wohlfahrtsverbände zur Wahrnehmung ihrer Rechte stattdessen auf einen individuellen Klageweg durch die Instanzen. Dazu Butterwegge: „Dies ist kein Ersatz zu der verweigerten Normenkontrollklage. Denn individuelle Klagen dauern Jahre und sind für die Betroffenen enorm teuer. Sie ändern nichts an der Tatsache, dass Ministerpräsidentin Kraft die einzige den Wohlfahrtsverbänden nicht offenstehende Möglichkeit der Verfahrensverkürzung auch den Schwächsten dieser Gesellschaft verweigert.“

Butterwegge kündigte an, die Gutachten der Hans-Böckler-Stiftung und den Wortbruch der Landesregierung auch im Landtag zu thematisieren.