Als einen „Meilenstein im Kampf gegen Privatisierungen“ betrachtet der gesundheitspolitische Sprecher, Wolfgang Zimmermann, das am 16. Februar veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1741/09). Die Karlsruher Richter hatten in ihrer Entscheidung die Privatisierung des Uniklinikums in Gießen und Marburg für verfassungswidrig erklärt.
Zimmermann betont: „Das Recht eines jeden Beschäftigten, gegen eine Privatisierung Widerspruch einzulegen und ein Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst einzufordern, ist ein großartiger Erfolg für alle Beschäftigten. Beispiele wie der ehemalige Landesbetrieb Krankenhäuser in Hamburg zeigen, wie teuer Privatisierungen für die öffentliche Hand werden, wenn die Beschäftigten ein Rückkehrrecht haben. Dies muss auch Auswirkungen auf die Politik in NRW haben.“ Zimmermann ist der Auffassung, dieses Rückkehrrecht müsse auch für alle Beschäftigten der WestLB gelten. Weiter erklärte er: „Der derzeit angedachte Verkauf einzelner Teile der WestLB wäre dann wesentlich teurer und müsste neu überdacht werden. DIE LINKE steht ohne Wenn und Aber an der Seite der Beschäftigten und lehnt daher Privatisierungen prinzipiell ab.“