3. August 2011 Ralf Michalowsky

Rot-Grünes Kirchgeld verdirbt den "Heidenspaß"

Ralf Michalowsky, kirchenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Paul Kaiser (Name geändert) ist sauer. Als er den Einkommenssteuerbescheid für 2010 las, stellte er fest, dass 156 Euro Kirchgeld für die evangelische Kirche einbehalten wurden. Dabei ist der Dipl.-Ingenieur nicht getauft und gehörte nie einer Religionsgemeinschaft an. Sein Steuerberater erklärte ihm, dass alles rechtens sei. Er müsse für seine evangelische Ehefrau zahlen, die nur ein geringes Einkommen hat. Das Paar hatte im Herbst 2010 standesamtlich, aber nicht kirchlich geheiratet. Recherchen ergaben nun, dass die ehemalige Rot-Grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Clement vor 10 Jahren das Kirchgeld auf Druck der evangelischen Kirche beschlossen hatte. Die Begründung lautete, dass Eheleute wie oben beschrieben irgendwann doch die "Leistungen" der Kirche in Anspruch nehmen würden.

Ralf Michalowsky, Landtagsabgeordneter der LINKEN in NRW, hat sich nun der Sache angenommen und von der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage Auskunft zum Kirchgeld verlangt. Michalowsky hat das Zustandekommen der Abgabe recherchiert und dazu die damalige Debatte im Landtag analysiert. Die derzeitige Schulministerin Sylvia Löhrmann, 2001 Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, begründete das Kirchgeld damit, dass "die Kirchen wichtige Arbeit leisten", "Flüchtlingspolitik ... viele soziale Aufgaben". Sie nannte Kindergärten als Beispiel für eine wichtige sozialpolitische Funktion. Michalowsky hatte aber in der katholischen Wochenzeitung „Rheinischer Merkur“ vom 25.02.2010 gelesen, dass die Einnahmen aus Kirchensteuer und Kirchgeld nur zu etwa fünf Prozent sozialen Zwecken zugeführt werden. "Das ist erschreckend", so Michalowsky, "hält sich in der öffentlichen Wahrnehmung doch hartnäckig die Meinung, dass ohne Kirchen und Kirchensteuer unser Sozialsystem kollabieren würde." Aber genau das Gegenteil sei der Fall, so der Landtagsabgeordnete. Von den eingangs genannten unversteuerten 156 Euro kommen nur 7,80 Euro sozialen Zwecken zu. Würden die 156 Euro nicht der Kirche zufließen, sondern zu 30 Prozent versteuert, könnte der Staat 46,80 Euro für soziale Zwecke ausgeben, und Paul Kaiser hätte sogar ca. 110 Euro mehr zur Verfügung, die er nach Belieben verwenden, z. B. auch gezielt spenden könnte.

"Aus sozialpolitischer Sicht führt am Kirchenaustritt kein Weg vorbei, und man befindet sich dabei in guter Gesellschaft, denn noch nie gab es so viele Kirchenaustritte wie derzeit. Diesen Trend kann man guten Gewissens unterstützen", betont Ralf Michalowsky.