Zur Schlussabstimmung im Innenausschuss zur Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Anna Conrads: „In der heute zur Abstimmung stehenden Fassung des LPVG sind alle unsere Mindestanforderungen bis auf den Abschied von der Evokation und den Schulbereich enthalten.“ Die Fraktion werde daher dem Gesetzentwurf zustimmen.
„Wir haben im September 2010 einen Antrag mit Mindestanforderungen an ein gutes LPVG in den Landtag eingebracht“, erläutert Conrads. „Dieser Antrag wurde damals mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP abgelehnt. Wir begrüßen daher den Sinneswandel der Regierungsfraktionen, der in dem langen Verfahren wenigstens dazu geführt hat, unseren Anforderungen – welche denen der Gewerkschaften weitestgehend entsprechen –, zu folgen.“
Der Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Wolfgang Zimmermann, erklärt weiter: „Aufgrund des Drucks der Gewerkschaften und der Personalräte musste die Landesregierung ihren ersten Entwurf zurückziehen und deutlich nachbessern.“ Mit den von seiner Fraktion eingebrachten Änderungsanträgen sei das neue LPVG ein deutlicher Fortschritt, dem DIE LINKE zustimmen könne. „Wir hätten allerdings wirklich zum Mitbestimmungsland Nummer Eins werden können, wenn SPD und Grüne bereit gewesen wären, die Mitbestimmungsrechte deutlich auszuweiten“, so Zimmermann. „Mit der Fraktion DIE LINKE wäre das möglich gewesen.“