7. Juli 2011 Bärbel Beuermann

Rechtsaufsicht über die IHK Köln erst nach der Bürgerbefragung?

Bärbel Beuermann, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen die leitenden Herren der IHK Köln im Zusammenhang mit der teueren und offensichtlich rechtswidrigen IHK-Werbekampagne zur einseitigen Wählerbeeinflussung zum Ausbau des Godorfer Hafens eingeleitet.

„Insbesondere vor diesem Hintergrund ist es sehr verwunderlich, dass die Landesregierung erst ihrer Aufsichtspflicht nachkommen will, wenn ‚Rechtsverstöße einer IHK bekannt werden‘ “, zitiert Bärbel Beuermann aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion.

Der Wirtschaftsminister des Landes NRW, der im „Einvernehmen“ mit dem Justizminister die Kleine Anfrage Nr. 787 (DS 15/2128) der Verkehrspolitischen Sprecherin der Linksfraktion am 06.07.2011 beantwortet hat, handelt hier offensichtlich zeitlich verzögert. „Zum einen mussten wir über die Fristsetzung hinaus auf die Beantwortung unserer Fragen warten. Darüber hinaus entzieht sich meinem Verständnis, welche Logik die Ministerien hier an den Tag legen: Muss erst rechtswidriges Verhalten vorliegen, damit Aufsichtsfunktionen wahrgenommen werden? Dann können wir uns glücklich schätzen, die Verantwortlichen im Ministerium zu wissen, und nicht etwa im Jugendamt“, so Beuermann.

Eine besondere Ironie läge zudem darin, dass das Justizministerium am 06.07.2011 zeitgleich das Wirtschaftsministerium bei dem Versuch unterstützt, sich als noch nicht zuständig zu behaupten, und parallel die dpa-Meldung von der Eröffnung des Strafverfahrens gegen die IHK zu Köln auf seiner Homepage veröffentlicht.

Alles in allem erwecke der Vorgang den Eindruck bewussten Zeitspiels, so Beuermann. „Ganz im Ernst: Wenn das Wirtschaftsministerium hier nicht schnell tätig wird, werden demokratische Kontrollmechanismen außer Kraft gesetzt und die IHK zu Köln kann ihre einseitige, unzulässige Kampagne zum Godorfer Hafen ungehindert durchziehen.“