24. Februar 2012 Özlem Alev Demirel

Müssen die Kommunen in NRW künftig mehr Umsatzsteuer zahlen?

Özlem Alev Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am 15.02.2012 veröffentlichten Urteil (AZ: V R 41/10) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, wenn sie im Wettbewerb mit privaten Dritten eine Leistung anbieten.

Damit hat der BFH unter Hinweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seine bisherige Rechtsauffassung geändert, wonach Kommunen unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit waren.

„Die geänderte Rechtsprechung kann zu einer erheblichen Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für Kommunen führen“, befürchtet Özlem Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion DIE LINKE. In einer Kleinen Anfrage will sie nun von der Landesregierung wissen, welche Auswirkungen das Urteil konkret auf die Kommunen in NRW haben wird. Demirel weiter: „Die Kommunen brauchen jetzt rasch Klarheit, unter welchen Voraussetzungen sie auf Grundlage des BFH-Urteils künftig berechtigt sind, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit zu werden oder Vorsteuerabzug geltend zu machen.“