14. Juli 2011 Ali Atalan und Anna Conrads

Menschenwürde darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig sein!

Ali Atalan, asyl- und flüchtlingspolitischer Sprecher, und Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

In der heutigen Sachverständigenanhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ sahen nahezu alle eingeladenen Experten/innen dringenden Handlungsbedarf. Die überwiegende Auffassung war, dass das AsylbLG insgesamt abgeschafft werden sollte. „Damit bestätigt sich unsere Auffassung: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist sozial- und integrationspolitisch schädlich und widerspricht darüber hinaus in seiner Anwendung der EU-Grundrechtecharta, der EU-Aufnahmerichtlinie und dem grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzip“, erklärte dazu Ali Atalan, asyl- und flüchtlingspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.

„Die Regelsätze des AsylbLG sind freihändig geschätzt und seit 1993 nicht mehr angepasst worden, sodass sie zum Teil sogar das physische Existenzminimum nicht mehr decken“, erläuterte Atalan. Die Abschaffung des AsylbLG sei sinnvoller als seine Reform. Das sahen auch so gut wie alle Sachverständigen so. Atalan hofft nun, dass das Land NRW sich auf Bundesebene für eine Abschaffung des AsylbLG stark machen wird.

Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, ergänzte: „Die Menschenwürde erlaubt keine Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus. Wer die Frage stellt, ob wir uns einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen leisten können, der muss auch fragen, ob wir uns unsere gesamte Verfassung noch leisten können.“ Die Landesregierung müsse jetzt alles tun, um die landespolitischen Spielräume zu nutzen, vor allem um dem besonderen Hilfsbedarf für Schwangere, Traumatisierte und Kinder gerecht zu werden. „Dabei geht es beispielsweise auch darum, den §6 AsylbLG endlich so auszulegen, dass Kindern zumindest ein Minimum an Teilhabe an Bildung und Sozialleben ermöglicht wird“, so Conrads. „Wir werden in den kommenden Wochen bei den anderen Fraktionen weiter um Mehrheiten für unseren Antrag werben. Die Anhörung hat uns Recht gegeben.“<//span>