Bereits im Oktober vergangenen Jahres legte die LINKE einen Gesetzesentwurf zur Abwahlmöglichkeit von Hauptverwaltungsbeamten durch Bürgerbegehren vor. Am kommenden Freitag, 25.03.2011, ab 10 Uhr, findet im Kommunalausschuss des Landtags eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE statt.
Die Fraktion DIE LINKE freut sich über die positive Resonanz. Özlem Alev Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion und Initiatorin der Initiative, stellt fest: „Bislang hatten wir sehr positive Resonanz zu unserer Initiative. Dies freut uns. Die überwiegende Mehrheit befürwortet die von unserer Fraktion geforderte Möglichkeit per Bürgerbegehren die Abwahl von Hauptverwaltungsbeamten zu starten. Dies könnte wieder mehr Bewegung in die Demokratie bringen. Schließlich geht es um mehr direkte Demokratie, die dringend nötig ist. Das hatte jüngst auch „Mehr Demokratie e.V.“ in seiner Vergleichsstudie über Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger in den verschiedenen Bundesländern gefordert. In dieser Studie lag NRW auf einem der letzten Plätze. Spätestens seit den Ereignissen in Duisburg wissen wir, dass es Handlungsbedarf zur Abwahlmöglichkeiten von Oberbürgermeistern und Landräten gibt. Für uns ist entscheidend, dass die Hürden nicht allzu hoch gelegt werden, so dass die Möglichkeit nur auf dem Papier besteht. Wir sind gespannt auf die Anhörung.“
In der ersten Lesung des Landtags hatten zumindest SPD, Grüne und FDP Handlungsbedarf gesehen. Unterschiedliche Positionen gab es jedoch in der Frage der Quoren.
Anna Conrads, Duisburger Abgeordnete und Innenpolitische Sprecherin der Fraktion die LINKE ergänzt: „In Duisburg ist klar geworden: Die Abwahl eines OB, der für eine Mehrheit des Rates untragbar war und für dessen Abwahl mehr als 10.000 Personen unterschrieben haben, kann von einer kleinen Minderheit verhindert werden. Das schafft weitere Politikverdrossenheit. Sofern der von uns vorgelegte Gesetzentwurf eine Mehrheit findet, kann die Duisburger Bevölkerung einen neuen Anlauf starten OB Sauerland abzuwählen.“
Die Teilnahme von Journalisten, sowie von interessierten Bürgern an der öffentlichen Anhörung ist ohne Voranmeldung möglich. Lediglich das Vorzeigen des Personalausweises ist notwendig.