Die SPD/GRÜNE-Landesregierung wollte per Rechtsverordnung Hochschulen, die keine Studiengebühren erhoben haben, finanziell deutlich benachteiligen. Sie sollten nach Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 weniger Ausgleichsmittel erhalten als Hochschulen mit Studiengebühren. DIE LINKE hat heute im Wissenschaftsausschuss Einspruch gegen die geplante Verordnung erhoben, die Entscheidung ist daraufhin vertagt worden.
Gunhild Böth, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, stellt dazu fest: „SPD und Grüne wollten eine Zweiklassengesellschaft bei der Vergabe der Kompensationsmittel etablieren. Dies galt es zu verhindern.“
Die Rechtsverordnung sah eine Übergangsfrist bis 2013 vor, in der Hochschulen, die keine oder weniger als 500€ Studiengebühren erhoben hatten, massiv benachteiligt worden wären. SPD, GRÜNE und Ministerin Svenja Schulze (SPD) sind nun aufgefordert, eine gerechte Verteilung der Kompensationsmittel gemäß ihrem Credo „Geld folgt Studierenden“ zu entwickeln.
CDU und FDP haben ebenfalls die Ungleichbehandlung der Hochschulen kritisiert. Gunhild Böth fordert daher die Konservativen auf: „CDU und FDP haben jetzt die Chance, gemeinsam mit der LINKEN die Gerechtigkeit an den Hochschulen wieder herzustellen! DIE LINKE bleibt bei ihrer Forderung nach Kompensation der Mittel in Höhe von 500 € pro Semester und Studierenden. Die Hochschulen benötigen die volle Kompensation für die Qualität in der Lehre“, so Böth abschließend.