DIE LINKE beantragt im Landtag NRW, die Wohnungsgrößen für Hartz-IV-Betroffene anzuheben und auf die nun nach §22a SGBII mögliche kommunale Satzungsermächtigung und damit die Ziehung eigener Höchstgrenzen bei der Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) zu verzichten. „Wohnen ist ein Menschenrecht. Die Landesregierung muss ihre Verantwortung für Erwerbslose offensiv wahrnehmen und die den Hartz-IV-Betroffenen zustehenden Wohnungsgrößen deutlich ausweiten“, erklärt dazu Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.
Die bisher restriktive Auslegung dieser Regelung hatte zahlreiche Zwangsumzüge und Leistungskürzungen für die Betroffenen zur Folge. „Damit muss Schluss sein!“, fordert Butterwegge. „Die kommunalen Haushalte dürfen nicht auf Kosten von Hartz-IV-Betroffenen saniert werden“, erklärt die Fachabgeordnete. „Wenn das Land den Kommunen gestattet, die zu übernehmenden Kosten für die KdU selber festzulegen, drohen massive soziale Verwerfungen.“ Butterwegge befürchtet konkret die Verdrängung von Hartz-IV-Beziehern/-innen und die Bildung von „Armenghettos“ und fordert in der gesamten Debatte zu einem anderen Blickwinkel auf: „Im Mittelpunkt müssen der Mensch und seine sozialen Rechte stehen. Daher verlangen wir eine Diskussion über Wohn-Mindeststandards unter enger Mitwirkung der Betroffenen.“