20. September 2010

LINKE kritisiert Verurteilung von Viersener Demo-Anmelderin

Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE

Keine Kriminalisierung von AntifaschistInnen! Wegen eines angeblichen Verstoßes gegen den Auflagenbescheid einer antifaschistischen Demonstration, die im Januar dieses Jahres unter dem Motto „Keine Homezone für Nazis, auch nicht in Viersen“ stattfand, wurde die Vorsitzende des „Büros gegen Rassismus und Militarismus“ in Viersen zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 812,56 Euro verurteilt. Der Bescheid enthielt unter anderem die höchst fragwürdige Auflage, dass durch die Demonstration der Fußgängerverkehr nicht behindert werden dürfe. 

Dazu erklärt Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

„Wir unterstützen die verurteilte Anmelderin des antifaschistischen Protestes und rufen zur Teilnahme an der für kommenden Freitag geplanten Solidaritätsdemonstration durch die Viersener Innenstadt und den anschließenden Besuch eines vorgesehenen Solidaritätskonzertes auf.

Mir drängt sich der Eindruck auf, dass Anmelderinnen und Anmelder antifaschistischer Demonstrationen und Kundgebungen in NRW von der Polizei zunehmend mit unverhältnismäßigen Auflagenbescheiden konfrontiert werden. Dies ist keineswegs hinnehmbar. DIE LINKE wird auch zukünftig immer dort zu finden sein, wo sich Menschen gegen rechte Gewalt engagieren.

Wir bleiben bei unserer Aussage: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen. Proteste gegen die zunehmenden von Neonazis in Nordrhein-Westfalen verübten Gewalttaten sind nicht nur ein Grundrecht, sondern müssen eine Selbstverständlichkeit für alle Demokratinnen und Demokraten sein. Deswegen unterstützen wir die Solidaritätskampagne ‚Zivilcourage kostet 812,56 €‘.“

Weitere Informationen finden sich unter: http://zivilcouragekostet.blogsport.de