Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wegen der kirchlichen Verstöße gegen das Arbeitsrecht erklärt Ralf Michalowsky, kirchenpolitischer Sprecher der NRW-Landtagsfraktion DIE LINKE:
"Mit diesem Urteil tritt das Gericht der unwürdigen kirchlichen Praxis der Verquickung privater und beruflicher Lebensführung entgegen. Alle Tendenzbetriebe sind nun aufgefordert, ihr Verhalten zu überprüfen. Jetzt wurde der Katholischen Kirche in Sachen Menschenrechte ein Wink mit dem Zaunpfahl gegeben; bei dieser selbstherrlichen Organisation ist die Auslegung des kircheneigenen Rechtes bekanntermaßen besonders krass.
Aber auch viele andere Arbeitgeber haben jetzt keinen Grund zur Schadenfreude. Eingriffe in die private Lebensführung und die Kontrolle der politischen Gesinnung sind viel weitreichender. So dürfen beispielsweise MitarbeiterInnen der SPD-nahen Jugendorganisation Die Falken nur der SPD oder keiner Partei angehören. Verstöße gegen diesen Passus der Bundessatzung werden mit Arbeitslosigkeit "belohnt". Ein Satzungsänderungsantrag, der dieses Verbot gelockert hätte, wurde noch vor einigen Jahren abgelehnt. Also ‚kein Schnee von gestern‘, sondern ein hochaktuelles Problem, das einer Lösung im Sinne der Betroffenen bedarf."