13. Oktober 2011 Özlem Alev Demirel

Landesregierung legt Schwellenwert zum Tariftreuegesetz willkürlich fest

Özlem Alev Demirel, parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Landtag NRW eingestanden, keine Angaben über die Anzahl der eigenen Auftragsvergaben unterhalb des im Gesetzentwurf für ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz vorgesehenen Schwellenwertes von 20.000 Euro machen zu können.

Für den ausgegliederten Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB NRW) und den Straßenbau NRW dagegen konnten Zahlen vorgelegt werden. Beim BLB seien über 80 Prozent der Vergaben nicht vom Tariftreuegesetz erfasst, beim Straßenbau NRW über 40 Prozent. Pikant ist zudem, dass die Landesregierung neun Wochen brauchte, um das Parlament darüber zu informieren. Eigentlich ist die Landesregierung verpflichtet, auf Kleine Anfragen innerhalb von vier Wochen zu antworten. In diesem Falle wurde die Anfrage bereits am 15. August eingereicht, die Antwort ging aber erst am Dienstag, den 13. Oktober bei den Abgeordneten ein und wird erst am 17. Oktober offiziell veröffentlicht (Drucksache 15/3007) werden. Durch die Verzögerung ist es den Experten bei der Anhörung zum Gesetzentwurf am 18. Oktober unmöglich, die Antwort auf die Kleine Anfrage noch in ihren Stellungnahmen zu berücksichtigen.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW und Autorin der Kleinen Anfrage, Özlem Demirel, erklärt hierzu: „Wenn eine Landesregierung neun Wochen braucht, um einzugestehen, dass sie eigentlich nichts weiß, ist das sehr bedauerlich; noch bedauerlicher ist aber, dass zahlreiche Beschäftigte nicht vom geplanten Tariftreue- und Vergabegesetz erfasst werden, und dass dieser Umstand bei der Anhörung nun kaum noch ins Gewicht fallen wird. Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass die Landesregierung den gesetzlichen Schwellenwert ohne ausreichende Datengrundlage willkürlich auf 20.000 Euro festlegt. DIE LINKE und die Gewerkschaften haben übereinstimmend immer einen Schwellenwert in Höhe von 500 Euro gefordert und halten diese Forderung aufrecht.“ Verwundert zeigt sich Demirel auch über die Begründung für die Festlegung des Schwellenwertes in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Wenn die Landesregierung schreibt, dass ein höherer Schwellenwert dem Mittelstand zugutekommt, verkennt sie den Sinn ihres eigenen Gesetzes. Ein Tariftreue- und Vergabegesetz, das für möglichst viele Unternehmen gilt, würde den Mittelstand, der armutsfeste Löhne zahlt, schützen. Es ist ein Irrglaube, dass es Lohndumping nicht auch in kleinen und mittleren Unternehmen gibt“, so Demirel.