Zum Abstimmungsverhalten erklärt der Fraktionsvorsitzende Wolfgang Zimmermann: "Die Haltung der Fraktion DIE LINKE ist unverändert: Der Nachtragshaushalt ist nicht zustimmungsfähig. Während der Abstimmungen gab es unter den Abgeordneten eine kurzfristige Irritation, da von der Landtagspräsidentin im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt 2010 formal richtig u.a. gesagt wurde: ‚Eine Rücküberweisung ist nicht erfolgt‘."
"Ein Teil der Abgeordneten nahm daher irrigerweise an, dass es sich bei der eigentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf lediglich um eine formale Rücküberweisung handelte. Daher haben sich nur vier Abgeordnete aus der Fraktion enthalten. Alle Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE haben aber bei der Schlussabstimmung über das Gemeindefinanzierungsgesetz durch ihre Enthaltung ihre Entscheidung deutlich zum Ausdruck gebracht."