Das Landesverfassungsgericht NRW urteilte heute, dass das Land die Kommunen für die Mehrbelastungen durch den Ausbau des Kitaplatzangebots für Unter-Dreijährige entschädigen muss. Dr. Carolin Butterwegge, kinder- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE meint dazu:
„Das Urteil stärkt die Kommunen und stellt endlich klar, dass der, der bestellt, auch zahlen muss. Damit wird eine weitere Regelung der schwarz-gelben Vorgängerregierung einkassiert. Das Land NRW steht nun in der Pflicht, die Kommunen bei dem Ausbau von Kitaplätzen tatkräftig zu unterstützen - notwendig ist nun eine sofortige Verbesserung der Finanzausstattung!
Ministerpräsidentin Kraft hat mehrfach betont, dass sie im Haushalt 2011 keine Kürzungen in der Sozial- sowie in der Kinder- und Jugendpolitik vornehmen möchte. Wir nehmen sie auch nach diesem Urteil beim Wort. Die Landesregierung ist nun aufgefordert, sich beim Bund für höhere Steuern von Unternehmen und Vermögenden einzusetzen. Wir werden bei den Haushaltsverhandlungen 2011 sehr genau darauf achten, dass die Mittel für den U-3-Ausbau der Kommunen tatsächlich zusätzlich sind. Umschichtungen im Haushalt für Soziales, die zu Streichungen an anderer Stelle führen, werden wir nicht mitmachen!“