19. August 2011 Anna Conrads

JVA Heinsberg: Durchleuchtung von Ehrenamtlern?

Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

LINKE stellt Kleine Anfrage

 

Mit einem unverhältnismäßigen Fragebogen fühlt die Justizvollzugsanstalt Heinsberg ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern auf den Zahn: In einer dreiseitigen „Sicherheitserklärung“ verlangt sie unter anderem Auskünfte zur finanziellen Situation, zu Auslandsaufenthalten oder Kontakten zu Geheimdiensten nicht nur des Interessenten, sondern auch dessen Partners. Zudem wird das Einverständnis zu einer Sicherheitsüberprüfung verlangt. „Bei diesem fragwürdigen Umgang mit Ehrenamtlern darf man sich im Strafvollzug kaum wundern, dass Interessenten die Lust zur Mitarbeit vergeht“, moniert Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der NRW-Landtagsfraktion DIE LINKE.

„Die Fragen, die die JVA Heinsberg ihren ehrenamtlichen Bewerberinnen und Bewerbern stellt, sind vielleicht geeignet, Beschäftigte für die Geheimdienste zu rekrutieren. Für die Auswahl eines Lehrers, der jugendlichen Häftlingen unentgeltlich helfen will, eignen sie sich aus unserer Sicht nicht.“ In einem der LINKEN vorliegenden Fall hatte ein promovierter Straßenbauingenieur seine Bewerbung als ehrenamtlicher Hilfslehrer nach Erhalt des Fragebogens zurückgezogen, weil er eine Durchleuchtung seiner Person, seiner Familie und Freunde strikt ablehnt. So weigerte er sich beispielsweise zu beantworten, ob er oder seine Frau persönliche Beziehungen in „Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken“ oder zu „verfassungsfeindlichen Organisationen“ pflegten oder er seinen finanziellen Verpflichtungen gegenwärtig und künftig nachkommen könne.

Anna Conrads folgert: „Die Beantwortung solcher Fragen im Vorfeld senkt die Bereitschaft zur ehrenamtlichen Hilfe im Strafvollzug.“ Mit einer Kleinen Anfrage verlangt die Politikerin nun Antworten von der Landesregierung. „Ich möchte wissen, warum der JVA Heinsberg kein polizeiliches Führungszeugnis bei der Auswahl ihrer Helferinnen und Helfer reicht. Und mich interessiert, ob generell mit allen Ehrenamtlern  im Strafvollzug so verfahren wird.“