Der Entwurf des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes NRW bleibt meilenweit hinter seinem eigenen Anspruch zurück. Das zeigte auch die gestrige Sachverständigenanhörung. Die Experten/-innen fanden zahlreiche Lücken und Widersprüche, auf die auch die Fraktion DIE LINKE bereits hingewiesen hatte. „Wir gehen mit vielen offenen Fragen und wertvollen Anregungen aus dieser Anhörung“, sagte der migrationspolitische Sprecher der Fraktion, Ali Atalan. „Wir hoffen, dass die Regierungsfraktionen ihr Versprechen auf mehr politische Partizipation für Migrantinnen und Migranten bei der weiteren Erarbeitung dieses Gesetzes wahrmachen werden.“
Wie beispielsweise das gesteckte Ziel, „die Organisationen der Menschen mit Migrationshintergrund in demokratische Strukturen und Prozesse einzubinden", erreicht werden soll, erklärt der Entwurf der Regierungsfraktionen nicht. „Die Migrantenselbstorganisationen sind darin nicht zu finden“, bemängelte deshalb etwa Antonios Beys-Kamnarokos von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Migrantenverbände in Deutschland (BAGIV) e.V.
Auch die tägliche Diskriminierung von Menschen beispielsweise aufgrund ihrer Hautfarbe geht die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf nicht entschlossen an. Die Vertreter/-innen der Antidiskriminierungsverbände sahen hier das Land gefordert, etwa im Bildungsbereich Diskriminierung nachdrücklich zu bekämpfen. Kritik rief auch die geplante Neuordnung der Strukturen hervor: „Es ist bereits jetzt absehbar, dass der Entwurf, würde er so wie er vorliegt umgesetzt, zu Zentralismus, Doppelstrukturen und unklarer Finanzierung führt“, kritisierte Atalan. Er kündigte an, erneut mit den Betroffenen Verbesserungsvorschläge zu diskutieren und einzubringen. Ein erstes Treffen findet bereits morgen statt.