24. Juni 2010 Landtagsfraktion DIE LINKE. NRW

Fraktion DIE LINKE. NRW: Gesetzeslücke im Tarifrecht muss geschlossen werden.

Wolfgang Zimmermann

„Dieses Urteil gefährdet den Tariffrieden in vielen Unternehmen und fördert das Unwesen von Scheingewerkschaften“, so kommentiert Wolfgang Zimmermann, Vorsitzender der Fraktion die LINKE im NRW-Landtag, die Aufhebung des Prinzips der Tarifeinheit in einem Betreib durch ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts.
Zimmermann weiter:
 
„Mit seinem Urteil hat das Bundesarbeitsgericht eine der wichtigsten Grundlagen des deutschen Tarifrechts beseitigt. Dadurch wird es Scheingewerkschaften möglich, mit kleinen Gruppen von Arbeitnehmern zum Schaden der Mehrheit der Beschäftigten Betriebe lahmzulegen und die Belegschaften zu spalten.

Wir fordern, dass die Gesetzeslücke im Tarifrecht umgehend durch den Gesetzgeber geschlossen wird, wie dies auch der DGB mit seinem Vorschlag verlangt hat.“