Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Hausverbote des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport AG gegen AbschiebegegnerInnen für unverhältnismäßig und rechtswidrig erklärt. „Dieses Urteil ist ein Erfolg und eine Stärkung für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit“, erklärt Anna Conrads, innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Die Entscheidung ist auch für den Düsseldorfer Flughafen von Bedeutung.
„Auch Flughäfen und Bahnhöfe sind keine grundrechtsfreien Räume - das hat das Gericht bestätigt“, so Conrads. „Künftig dürfen AktivistInnen auch in Bahnhöfen und Flughäfen, die mehrheitlich in öffentlicher Hand sind, legitimen Protest gegen beispielsweise die hochproblematische Abschiebepraxis an Flughäfen oder selektive Ausweiskontrollen an Bahnhöfen mit Flugblättern zum Ausdruck bringen. Damit kann künftig auch an diesen Orten offen demonstriert und aufgeklärt werden, ohne dass sich Unternehmen wie die FraPort AG ins Private zurückziehen können und mit Hinweis auf ihr Hausrecht die Proteste strafrechtlich verfolgen.“
Das Urteil könnte auch für Düsseldorf interessant sein: Die Stadt hält 50 Prozent der Anteile am Düsseldorfer Flughafen und dort demonstrieren regelmäßig AbschiebegegnerInnen. „Die Stadt sollte ihr Gewicht in die Waagschale werfen und legitime Proteste zulassen“, sagte Anna Conrads. Denn einer unmittelbaren Grundrechtsbindung unterliegen sowohl gemischtwirtschaftliche Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beherrscht sind, als auch im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die privatrechtrechtlich organisiert sind.