„NRW braucht ein Tariftreue- und Vergabegesetz!“: Das ist das eindeutige Ergebnis der gestrigen Ausschussanhörung im Landtag von NRW. Zwar gab es von vielen Unternehmensvertretern Widerspruch gegen den in der Anhörung beratenen Antrag der Fraktion der LINKEN. Aber alle unabhängigen Experten und die Gewerkschaften stellten sich klar hinter die wesentlichen Forderungen und bestätigten deren rechtliche Unbedenklichkeit.
Der Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Zimmermann, erklärte nach der Anhörung: „Die Forderung nach einem vergabespezifischen Mindestlohn für alle Beschäftigten, die im Auftrag der öffentlichen Hand arbeiten, ist von allen unabhängigen Sachverständigen gestützt worden. Daher fordern wir die Landesregierung auf ihre Versprechen einzuhalten und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.“
Der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Michael Aggelidis, betonte: „Fast 20 Prozent der Wirtschaftsleistung werden durch öffentliche Aufträge erbracht. Die öffentliche Hand hat daher durch ein Vergabe- und Tariftreuegesetz, dass den Forderungen der LINKEN und der Gewerkschaften entspricht, starken Einfluss auf die Lohnentwicklung in diesem Land. Einige Unternehmen beispielsweise im Bäckerhandwerk oder bei den Briefdienstleistungen sind, auch wenn sie Dienstleistungen für die öffentliche Hand erbringen, bekannt für Dumpinglöhne.“ Die Anhörung habe ergeben, dass dies vielfach dazu führt, dass Beschäftigte durch öffentliche Aufträge so wenig verdienen, dass sie zusätzliche Hartz-IV-Aufstockerleistungen beziehen müssen, so Aggelidis. Dem stellt sich der Antrag der LINKEN entgegen, „weil für uns Eines klar ist: Von Arbeit muss man leben können!“