20. Dezember 2011 Gunhild Böth

Erziehung zu „Ehrfurcht vor Gott“ gehört nicht in die Verfassung!

Gunhild Böth, schulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. NRW

 

Die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW will das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ aus der Landesverfassung streichen. Vor dem Hintergrund der Diskussion zum Teilhabe- und Integrationsgesetz zur Verbesserung der Situation von Migranten/-innen kritisiert Gunhild Böth, schulpolitische Sprecherin der Fraktion, dass mit dem gegenwertig festgehaltenen Erziehungsziel „die Gottesvorstellung der Abrahams-Religionen Judentum, Christentum und Islam festgeschrieben wird“. Diese teilten aber nicht alle Migranten/-innen, wie zum Beispiel Hindus oder Buddhisten. „Wenn die Landesregierung die Integration als bedeutendes Ziel ihres Regierungshandelns sieht, dann muss dem multikulturellen Anspruch auch ein multireligiöser Anspruch folgen“, schreibt Böth der Landesregierung ins Stammbuch.

Zudem werde gegenwärtig die negative Religionsfreiheit in der Verfassung nicht beachtet, die das Nicht-Gläubig-Sein ebenfalls unter den Schutz der Verfassung stellen muss. „Stückwerk“ nennt Böth vor diesem Hintergrund das Teilhabe- und Integrationsgesetz. „Wenn alle Gesetze von diskriminierenden Inhalten befreit werden sollen, wie der Minister vorträgt, dann darf folgerichtig auch die Verfassung nicht festschreiben, dass die Kinder in NRW zum Ein-Gottes-Glauben erzogen werden sollen.“