Zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesänderungen zur Integrationskursen und Zwangsehen erklären Hamide Akbayir, frauenpolitische Sprecherin und Ali Atalan, migrationspolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke NRW:
„Bei den von der Bundesregierung angedachten Gesetzesänderungen – unter anderem die Verschärfung der Strafen für Zwangsehen – geht es nur scheinbar darum, betroffene Frauen und Mädchen zu schützen.
Statt einer tatsächlichen Solidarität mit den Frauen, die Opfer von patriarchalen und sexistischen Strukturen werden, verschärft das Bundeskabinett die Bedingungen für Frauen und Mädchen noch weiter:
Der Beschluss sieht vor, die Frist für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht für Ehepartner von bisher zwei auf drei Ehejahre zu erhöhen. Das ist ein Schlag in das Gesicht von Frauen. Wenn Innenminister Thomas de Maizière nur einmal mit einer Frauenberatungsstelle geredet hätte, dann wüsste er, dass etliche Frauen in Deutschland bei ihren gewalttätigen Ehemännern ausharren, aus Angst, sonst möglicherweise ihren Aufenthalt zu verlieren. Aus eben diesem Grund wurde die Frist für das eigenständige Aufenthaltsrecht im Jahr 2000 auch von ursprünglich vier auf zwei Jahre gesenkt und eine Härtefallklausel eingebaut.
Das Signal des Bundesinnenministers an die Frauen, die familiäre Gewalt erleiden müssen, ist also folgendes: `Haltet in Zukunft eben noch ein Jahr länger aus, denn wer zwei Jahre mit einem Schläger durchsteht, schafft auch ein weiteres Jahr´.
Wie wenig Ahnung die Regierung von der Lebensrealität von MigrantInnen hat, zeigt auch der Versuch, die Nicht-Teilnahme an Integrationskursen mit Sanktionen zu belegen. Bereits heute ist es so, dass auch aufenthaltsrechtliche „Strafen“ bei der Nichtteilnahme an Integrationskursen erfolgen und dass in vielen Städten die Nachfrage nach Deutsch- und Integrationskursen schon lange das Angebot übersteigt. Dringend notwendig wäre daher eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung dieser Angebote.
Noch wichtiger aber ist: Wer an einem solchen Kurs nicht teilnimmt, hat dafür oft gute Gründe. Neben der nicht immer hohen Qualität der Kurse können dies auch nachbarschaftliche oder familiäre Verpflichtungen sein, psychische Beschwerden oder einfach das fehlende Geld für eine Busfahrkarte.
Mit aufenthaltsrechtlichen Sanktionen jedenfalls wird man keine Integration in einem positiven Sinne erreichen, sondern nur Ängste und Abwehrreaktionen produzieren. Statt Integration erreicht die schwarz-gelbe Regierung mit ihrem migrationspolitischen „Fordern und Fördern“ nur das Gegenteil.“