20. Juli 2010 Landtagsfraktion DIE LINKE NRW

Fraktion DIE LINKE NRW: Diskriminierende Überwachung der LINKEN durch Verfassungsschutz

Rüdiger Sagel

Irrationale Wirtschaft nach Verfassungsschutz-Aussage besser als rationale

Aus Anlass der Klage von Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender der LINKEN in Thüringen, vor dem Bundesverwaltungsgericht und der aktuellen Aussage der Sprecherin des nordrhein-westfälischen Innenministeriums, dass DIE LINKE auch nach ihrem Einzug in den Landtag überwacht wird, bezeichnete Rüdiger Sagel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Fraktion DIE LINKE im NRW-Landtag, der gegen die Überwachung geklagt hat, diese als diskriminierend. Rüdiger Sagel weiter: "Hier in NRW wird offensichtlich auch mit unlauteren Mitteln weiterhin versucht, potentielle Wähler der LINKEN abzuschrecken, und selbst von Ex-Regierungsmitgliedern werden öffentlich Lügen verbreitet."
 
Nach seiner Klage beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht musste das NRW-Innenministerium einräumen, dass eine Überwachung des Abgeordneten Sagel weder stattgefunden hat noch geplant ist. Rüdiger Sagel: "Trotzdem wird unter fadenscheinigen Gründen vom Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen an einer Beobachtung der LINKEN festgehalten und Ex-Minister Laschet (CDU) durfte mir, bisher konsequenzlos, mehrmals während Plenarsitzungen des Landtags öffentlich die Lüge vorhalten, dass ich überwacht würde und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehe.
Die ganze Argumentation gegen die NRW-LINKE ist an den Haaren herbeigezogen, denn es gibt keinen einzigen Hinweis auf verfassungsfeindliche Handlungen. Stattdessen wird z.B. über das Landtagswahlprogramm der LINKEN im Verfassungsschutzbericht geäußert: ‚In der Formulierung ‚rational, sozial gerecht, nachhaltig und demokratisch..., sind alle Elemente enthalten, die auch die Forderung nach einer realsozialistischen Planwirtschaft denkbar erscheinen lassen.‘
Was eine denkbar erscheinende Forderung ist, lassen die Verfassungsschutzbericht-Autoren offen. Sie schießen sich lieber auf das unschuldige Adjektiv "rational" ein: Es entstamme ‚dem marxistisch-leninistischem Sprachgebrauch‘. Da stellt sich die Frage: Soll nach Auffassung des Verfassungsschutzes die Wirtschaft denn irrational sein ? Hier ist erneut ein ganzes Lügengebäude der Ex-CDU/FDP Landesregierung zusammengebrochen und auch der selber mehrfach verfassungswidrig handelnde Ex-Innenminister Wolf (FDP) hat sein Amt nicht nur verletzt, sondern missbraucht."


Anhang:
Das Innenministerium hat bezüglich Rüdiger Sagel zudem entgegen der öffentlichen Behauptungen mittlerweile zugeben müssen:
"Der Beklagte (hier das Innenministerium NRW; d.V.) hat keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 S.3 VSG in Bezug auf den Kläger (hier Rüdiger Sagel, MdL) vorliegen. Der Kläger wird deshalb nicht vom Beklagten beobachtet“ (Seite 2 der Stellungnahme) und :"Für die Annahme des Klägers aber, dass in Bezug auf seine Person in absehbarer Zeit eine Informationserhebung und -verarbeitung erfolgen wird, liegen derzeit keine tatsächlichen Anhaltspunkte vor".