Die von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Gesetzesinitiative zur Abwahlmöglichkeit von Bürgermeistern durch direktes Bürgervotum stieß in der heutigen Anhörung im Landtagsausschuss für Kommunalpolitik auf breite Zustimmung der geladenen Experten.
„Die meisten Sachverständigen waren sich einig: Die vor Jahren eingerichtete Möglichkeit der Urwahl von Bürgermeistern muss als logische Konsequenz auch die Möglichkeit der Abwahl durch die Bürgerinnen und Bürger nach sich ziehen“, hielt
Özlem Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fest. „Es ist absurd, dass selbst bei einem komplett zerrütteten Vertrauensverhältnis zwischen Bürgermeister und Rat eine kleine Sperrminorität von Ratsmitgliedern die Absetzung verhindern kann.“
Hermann Dierkes, Sachverständiger des Kommunalpolitischen Forums NRW und Ratsmitglied aus Duisburg erklärte in der Anhörung: „Es kann nicht nach dem altpreußischen Motto verfahren werden: 'Wähler kommen und gehen, aber die Exekutive bleibt'.“ Er plädierte für ein niedriges Einleitungs-quorum eines Abwahlbegehrens, analog zum Bürger-Sachbegehren, weil es politische Aktivitäten fördere und Beteiligungsmöglichkeiten eröffne.
„Wer für ein Abwahlbegehren Einleitungsquoren zwischen 25 und 33 Prozent anpeilt, macht aus dem Gesetz einen symbolische Alibi-Veranstaltung“, ergänzte Özlem Demirel. Im weiteren Verlauf der Beratungen werde die Frage, mit welchem Quorum die Entscheidung zur Abwahl getroffen werden soll, noch intensiv behandelt werden. „Bei der Wahl der Bürgermeister gibt es weder eine vorgeschriebene Mindestbeteiligung noch ein Mindestquorum beim Ergebnis, die relative Mehrheit eines Kandidaten reicht. Dies könnte man bei der Abwahl ähnlich gestalten“, erklärte Demirel. „Wir sind aber auch offen für andere bürgerfreundliche Vorschläge, die in der Anhörung vorgetragen wurden.“