In der gestrigen Sitzung des Landtags von NRW stimmten LINKE und FDP als einzige Fraktionen gegen die Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Den Antrag hatte die FDP-Fraktion eingebracht. Dagegen forderte die CDU, dass sich die Landesregierung im Bund auf die schnellstmögliche Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung im Rahmen der Terrorbekämpfung einsetzen solle. SPD und Grüne lehnten beide Anträge ab.
Dazu erklärt Anna Conrads, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:
„Die CDU hat in gewohnter Scharfmacher-Manier versucht, im Dunstschleier der Terrordrohungen ein Gesetz wiederdurchzudrücken, welches das Bundesverfassungsgericht zu Recht kassiert hat. Die Vorratsdatenspeicherung stellt alle BürgerInnen unter einen Generalverdacht, es lassen sich Bewegungs- und Kommunikationsprofile der Menschen erstellen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird verletzt. Das Gesetz ist eine Gefahr für die Pressefreiheit und für das Berufsgeheimnis von Ärzten, Seelsorgern oder Rechtsanwälten. Weil jede Kommunikation für viele Monate gespeichert wird, können Journalisten ihren Quellen keinen seriösen Schutz mehr garantieren. Die Notwendigkeit für die Terrorbekämpfung ist umstritten. DIE LINKE lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab.“
„Inkonsequent ist vor allem das Abstimmungsverhalten der Grünen: Sie sprechen sich in ihrer Programmatik und diversen Dokumenten auf der Grünen-NRW-Website entschieden gegen die Vorratsdatenspeicherung aus, stimmen jedoch gegenteilig ab. Glaubwürdige Bürgerrechtspolitik sieht anders aus!“