Mit Freude hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zur Kenntnis genommen, das den kirchlich Beschäftigten das Recht auf Streik zubilligt. Die Fraktionsvorsitzende, Bärbel Beuermann, war selbst in Hamm anwesend und fühlt sich durch das Urteil bestätigt.
„Ich habe viele kirchlich Beschäftigte während des Prozesses und auch über die letzten Wochen begleitet, weil es ein Grundrecht eines jeden Beschäftigten ist, für seine Rechte zu streiken. Dieses Recht darf auf keinen Fall beschnitten werden. Dafür kämpft DIE LINKE seit ihrem Bestehen sowohl direkt bei und mit den Betroffenen als auch in den Parlamenten.“ Entspannt sieht Beuermann einer möglichen Revision vor dem Bundesarbeitsgericht entgegen. „DIE LINKE wird die Beschäftigten auch vor dem Bundesarbeitsgericht unterstützen. Das Landesarbeitsgericht hat überzeugende Argumente vorgelegt, die auch vor dem Bundesarbeitsgericht bestand haben werden.“ Der Fraktionsvorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Wolfgang Zimmermann ergänzt: „Als ehemaliger Personalrat in einer Branche in der viele Beschäftigte der Kirchen arbeiten, freue ich mich besonders über dieses Urteil. Es darf keinen Konkurrenzkampf auf Kosten der Beschäftigten geben. Wir treten genau wie ver.di für Branchentarifverträge auch im sozialen Bereich ein. Dafür ist das Streikrecht aller Beschäftigten unabdingbar.“