15. Februar 2011 Rüdiger Sagel

„Deutliche Schwächen in der CDU/FDP-Argumentation“

Rüdiger Sagel, stellvertretender Vorsitzender und haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. NRW

LINKE erwartet „spannendes Urteil“ des Verfassungsgerichts in Münster zum Nachtragshaushalt 2010

Nach der heutigen Anhörung beim nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshof in Münster zum Nachtragshaushalt 2010 ist am 15. März ein spannendes Urteil zu erwarten, erklärt der stellvertretende LINKE-Fraktionsvorsitzende Rüdiger Sagel: „Die Argumentation der klagenden Fraktionen von CDU/FDP enthielt deutliche Schwächen.“

„Es ist sehr positiv, dass die Richter des Verfassungsgerichtshofs in ihrer Fragestellung ausgesprochen in die Tiefe gingen und auch im Detail an einzelnen Haushaltsposten erläutert bekommen wollten, ob die Verschuldung des Nachtragshaushalts 2010 nachvollziehbar und vertretbar ist. Den Streit, ob eine gesamtwirtschaftliche Störung vorliegt, wird das Gericht wohl nicht beantworten“, sagt der haushaltspolitische Sprecher der Linksfraktion. „CDU und FDP offenbarten aber zunehmende Argumentationsschwächen. Dies insbesondere, da sie angesichts der noch nicht überwundenen Krise und der fehlenden Inlandsnachfrage keine Notwendigkeit für weitere fiskalpolitische Maßnahmen sehen und damit auf dem Holzweg sind. Dass sie zudem Zweifel an einem Urteil eines Bundesverfassungsgerichts äußerten, ist mehr als fragwürdig“, so Sagel weiter.

„Die LINKE kann nur hoffen, dass auch das münstersche Verfassungsgericht die Notwendigkeit zur Krisen-Interventionspolitik und für eine soziale und nachhaltige Vorsorge sieht, wenn dies auch momentan nur durch höhere Schuldenaufnahme zu finanzieren ist.“