9. Dezember 2010

Bildungs- und Teilhabepaket für Hartz-IV-Kinder ein verfassungswidriges Bürokratiemonster

Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag

Die Sachverständigen-Anhörung im Fachausschuss des Landtages von NRW hat die massive Kritik an der laufenden SGB-II-Reform auf Bundesebene untermauert. Das Bildungs- und Teilhabepaket, das Bundessozialministerin Ursula von der Leyen am 17. Dezember durch den Bundesrat peitschen möchte, entspricht weder den Vorgaben des Verfassungsgerichts nach einer nachvollziehbaren und transparenten Regelsatzneuberechnung noch ist es zum 1. Januar praktisch umsetzbar.

Die anwesenden Sachverständigen zeichneten bezüglich der Verfahren zur praktischen Umsetzung von Gutscheinen und Sachleistungskonzepte das Bild eines Bürokratiemonsters.

Dr. Carolin Butterwegge, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag, kritisierte: „Weder sind die ARGEn personell für die Umsetzung gerüstet, noch verfügen Schulen über Ressourcen, um den Nachhilfebedarf zu fördernder Schülerinnen und Schüler gegenüber den ARGEn festzulegen. Allein der Verwaltungsaufwand zur Umsetzung der geplanten Sachleistungen für Bildung und Teilhabe beträgt rund 135 Millionen Euro und setze rund 1.500 zusätzliche Planstellen in den ARGEn voraus. Das ist Wahnsinn – mehr als ein Zehntel des gesamten Fördervolumens soll in ein fragwürdiges Verwaltungsmonster investiert werden. Das Geld wäre wesentlich besser in direkte Hilfen für von Armut betroffene Kinder investiert, so etwa einmalig zu beantragende Leistungen für Bildung bzw. Teilhabe, wie es viele Expertinnen und Experten befürworten.“