Zur Debatte um die geplante Bildungs-Chipkarte der Arbeitsministerin Ursula von der Leyen meint die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag von NRW, Dr. Carolin Butterwegge:
„Hartz IV bedeutet weiterhin Armut per Gesetz, wenn die Pläne der Bundesregierung zur Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils realisiert werden. Sie sind ein Schlag ins Gesicht für alle Eltern, die tagtäglich trotz der unzureichenden Regelsätze versuchen, ihren Kindern ein bestmögliches Aufwachsen zu ermöglichen."
"Eltern im Hartz-IV-Bezug brauchen kein staatliches Misstrauen, das die Diskussion um die Chipkarte bestimmt, sondern höhere Regelsätze, damit sie – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – die Rechte ihrer Kinder auf Menschenwürde und Teilhabe erfüllen können!"
Butterwegge weiter: „Absurd wird es dann, wenn mit dieser Karte an den Schulen das Mittagessen und Bildungsausgaben bezahlt werden sollen. Statt Bildung von der Kita bis zur Hochschule für alle gebührenfrei zu gewähren, setzt die Bundesregierung auf elektronische Gutscheine, die drohen Kinder aus armen Familien zu diskriminieren und zu stigmatisieren."
Die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Carolin Butterwegge sieht hier Ministerpräsidentin Kraft in der Pflicht: "Wir fordern Ministerpräsidentin Kraft auf, im Bundesrat die Bildungs-Chipkarte zu kippen und sich für eine bedarfsgerechte Erhöhung der Kinderregelsätze und des Erwachsenenregelsatzes einzusetzen!"