Ihnen und euch wünschen wir alles Gute für das neue Jahr. Wir hoffen, dass es auch für die Bau- und Wohnungspolitik in NRW ein Gutes werden wird.
Kündigungssperrfristverordnung
Nach wie vor beschäftigt uns die Kündigungssperrfristverordnung. Unser Antrag – mit den Forderungen, die vorliegende Kündigungssperrfristverordnung solle nicht in Kraft gesetzt werden und es solle unverzüglich ein neues Gutachten in Auftrag gegeben werden, um auf dessen Grundlage eine neue Kündigungssperrfristverordnung zu erarbeiten – stand am 22.12.2011 auf der Tagesordnung des Landtags. Aus Zeitgründen wurde er im Plenum nicht debattiert und die Reden wurden nur zu Protokoll gegeben.
Ali Atalan brachte nochmals seine Enttäuschung über den Verordnungsentwurf der Landesregierung zum Ausdruck und kritisierte die beiden Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne, weil sie wieder einmal eines ihrer den Wählerinnen und Wählern gegeben Versprechen nicht einhalten.
Er wies darauf hin, dass die aus dem Gutachten abgeleitete Gebietskulisse den offensichtlichen Realitäten auf dem Wohnungsmarkt nicht gerecht wird und dass das Gutachten vielfach mit willkürlichen oder ungenauen Annahmen arbeitet.
Dass die wohnungspolitischen Sprecher der CDU (Bernhard Schemmer) und der FDP (Christof Rasche) dem Antrag der LINKEN. inhaltlich nicht folgen wollten, war keine Überraschung. War der 2010 abgewählten schwarz-gelben Landesregierung der Mieterschutz doch ein solcher Dorn im Auge, dass sie trotz starker Proteste und ohne die Lage auf den Wohnungsmärkten zuvor ernsthaft zu untersuchen, die Kündigungssperrfristverordnung seinerzeit vorzeitig außer Kraft setzte. Aus diesem Fehler haben weder CDU noch FDP gelernt und vertreten auch heute noch, dass die dreijährige Kündigungsschutzfrist ausreiche.
Interessanter sind die Positionierungen der wohnungspolitischen Sprecher/innen von SPD und Bündnis 90/Grüne. So nimmt Jochen Ott (SPD) die Kritik an dem Gutachten nach eigenem Bekunden zwar „sehr ernst“ und kündigt eine kritisch Auseinandersetzung mit der Kündigungssperrfristverordnung an. Letztlich ist er aber nicht bereit, jetzt die richtigen Konsequenzen zu ziehen. Statt sich dem Antrag der LINKEN anzuschließen ist er vor dem Ministerium eingeknickt und „erwartet“ nun zum Ende des Jahres eine Evaluierung der Verordnung, um sie „auf Veränderungen der Marktlage hin zu überprüfen“.
Ganz ähnlich die Argumentation von Daniela Schneckenburger (Bündnis 90/Grüne): Auch sie gibt sich damit zufrieden, die Kündigungssperrfristverordnung „zeitnah“ zu evaluieren und die Kündigungssperrfristverordnung dann vielleicht anpassen zu können.
Diese zwischen Regierungsfraktionen und Regierung abgesprochene Linie vertrat auch der zuständige Minister. Harry Kurt Voigtsberger lehnte im Namen der Landesregierung den Antrag der Fraktion Die Linke ab, sagte aber zu, „selbstverständlich“ werde die Verordnung hinsichtlich von Veränderungen am Wohnungsmarkt evaluiert werden.
Wir meinen: Eine engagierte Vertretung der Interessen der Mieter/innen sieht anders aus; zumal wenn man vorher im eigenen Regierungsprogramm anderes angekündigt hat.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr überwiesen, wo er am Donnerstag, 19.01.2012, behandelt wird.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung des Ausschusses am 19.01.2012 werden sein:
In der nächsten Ausgabe der „Meldung der Woche“ werden wir über die Beratungen berichten.