Archiv: Meldungen der Woche

     
 
12. Dezember 2011

Bau- und Wohnungspolitik in NRW - Meldung der Woche 1/2011

Dies ist die erste Ausgabe eines neuen Infodienstes zur Bau- und Wohnungspolitik in Nordrhein-Westfalen. Zukünftig werden wir Sie wöchentlich über aktuelle Debatten und Entscheidungen im Landtag unterrichten, über interessante bau- und wohnungspolitische Fakten informieren oder auf Veröffentlichungen zum Thema hinweisen.

„Wir“, das sind

  • Ali Atalan, Mitglied des Landtags, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. und Mitglied der Enquete-Kommission „Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW.
    Ich wohne in Münster und bin Sozialwissenschaftler.
    Kontakt: Telefon: 0211-884-4633; E-Mail: ali.atalan@landtag.nrw.de
  • Dr. Günter Bell, Fachreferent der Fraktion DIE LINKE. für Bau- und Wohnungspolitik.
    Ich wohne in Köln und bin Stadtplaner und Sozialwissenschaftler.
    Kontakt: Telefon: 0211-884-4629; E-Mail: guenter.bell@landtag.nrw.de

Sollten Sie diesen Infodienst nicht mehr erhalten wollen, senden Sie eine kurze E-Mail an guenter.bell@landtag.nrw.de und wir streichen Sie sofort aus dem Verteiler.

Und wenn Ihnen der Infodienst gefällt, empfehlen Sie ihn bitte weiter oder nennen uns Interessierte, denen wir ihn zukünftig auch zusenden sollen.

Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens

Letzte Woche standen gleich mehrere wohnungspolitische Anträge der LINKEN. auf der Tagesordnung des Landtags.

Die CDU/FDP-Regierungskoalition hatte zum 1. Januar 2010 die Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen aufgelöst und das Wohnungsbauvermögen in Höhe von 18,9 Mrd. Euro vollständig in die NRW.BANK integriert.

Nach dieser Vollintegration ist das Wohnungsbauvermögen nicht mehr ausschließlich für die soziale Wohnraumförderung zweckgebunden, was die damaligen Oppositionsparteien – und heutige Regierungsparteien – SPD und Bündnis 90/Grüne abgelehnt hatten. Sie bezeichneten dies als einen „verhängnisvollen Weg“ und als einen „schweren Schlag gegen den sozialen Wohnungsbau in diesem Land“. Eine Kritik, die in der Sache unter anderem vom Deutschen Mieterbund, dem Städtetag NRW und der Architektenkammer NRW geteilt wurde und die auch von der LINKEN. vertreten wird.

Es war da nur folgerichtig, dass SPD und Bündnis 90/Grüne in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben:

„Wir werden prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK rückabgewickelt werden kann.“

Doch bisher hüllte sich die Landesregierung in Schweigen, ob sie bereits geprüft hat und zu welchen Ergebnissen diese Prüfung gelangt ist. DIE LINKE. wollte daher nun im Landtag die Landesregierung auffordern,
„die im Koalitionsvertrag angekündigte Prüfung einer Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens als haftendes Eigenkapital in die NRW Bank zeitnah vorzunehmen und die Ergebnisse ausführlich in der Öffentlichkeit darzulegen.“
Diese Forderung deckt sich mit aktuellen Beschlüssen des Mieterbundes NRW.

Alle anderen Fraktionen lehnten in der Plenardebatte den Antrag ab; SPD und Bündnis 90/Grüne machten deutlich, dass sie sich von der Rückabwicklung der Vollintegration verabschiedet haben.

Herr Minister Voigtsberger führte in der Debatte aus, dass die Landesregierung die Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK geprüft habe und für sie nach dieser Prüfung nicht mehr in Frage komme. Er sicherte allerdings zu, dass dennoch die Finanzmittel der sozialen Wohnraumförderung dem sozialen Wohnungsbau in vollem Umfang zugutekommen.

Wie belastbar diese Zusicherungen sind, wird sich erweisen müssen. DIE LINKE. bleibt jedenfalls an dem Thema dran.

Der Antrag wurde nach Beratung einstimmig an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr – federführend - sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Kontrolle der NRW.BANK durch den Landtag und den Landesrechnungshof sicherstellen

Im Zusammenhang mit der von ihr so heftig kritisierten Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK thematisierte die damalige Opposition aus SPD und Bündnis 90/Grüne die hier nur eingeschränkten Prüfungsrechte des Landesrechnungshofes und beklagte, die Förderpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen sei „vollständig intransparent“.

Die Fraktion DIE LINKE teilt diese Kritik auch heute noch und stellten die jetzigen Regierungsfraktionen auf die Probe. Wir brachten wortgleich den damaligen rot-grünen Antrag wieder ein und forderten die Landesregierung auf, unverzüglich eine Novelle des NRW.BANK-Gesetzes vorzulegen, in der geregelt wird, dass

  • der Landtag zukünftig über den Gesamtumfang des Bilanzvolumens und des Volumens der Kapitalmarktgeschäfte unterrichtet wird,
  • der Verwaltungsrat und der Förderausschuss der NRW.BANK zukünftig auch mit Mitgliedern der Fraktionen des Landtags besetzt wird;
  • dem Landesrechnungshof eine Prüfung der wirtschaftlichen Verwaltung und Verwendung aller Fördermittel ermöglicht wird und der jährliche Bericht der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich vorgelegt wird.

Doch die heutige Regierung wollte von ihren Forderungen aus Oppositionszeiten nichts mehr wissen und kündigte ihre Ablehnung des von uns „entliehenen“ Antrags an.

Der Antrag wurde nach Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend - sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Zumindest für den Landesrechnungshof ist die Geschäftspolitik der NRW.BANK nach wie vor nicht hinreichend transparent. So will er mit einer Klage vor dem Verfassungsgerichtshof NRW feststellen lassen, ob die Landesregierung den Aufsichts- und Steuerungspflichten nachkam.

Wir möchten hier nicht über die Chancen dieser Klage spekulieren und warten das Urteil ab, das am Dienstag, 13.12.2011, verkündet werden soll. Wir hoffen aber, dass der Landtag nach diesem Urteil am Ende doch so manche der von uns erhobenen Forderungen umsetzen muss.

Schließlich betrug die Bilanzsumme der landeseigenen Bank Ende 2009 mehr als 160 Milliarden Euro - das ist etwa das Dreifache des Landeshaushalts.

Verhinderung der Zweckentfremdung frei finanzierten Wohnraums und Einführung von Mieterbenennungsrechten

Mit einer Änderung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNGÄndG NRW) verfolgt die Landesregierung das Ziel, Nachfolgeregelungen zur früheren „Zweckentfremdungsverordnung“ und zur „Überlassungsverordnung“ zu finden.

Diesem Ziel stimmte DIE LINKE. grundsätzlich zu, weil natürlich auch wir alle tun wollen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verhindern und Haushalten mit Zugangsschwierigkeiten am Wohnungsmarkt bei der Versorgung mit gefördertem preiswertem Wohnraum zu helfen.

Der vorgeschlagene Weg, dies über kommunale Genehmigungsvorbehalte auf der Grundlage eines Satzungsrechts zu erreichen, überzeugt uns nicht. Statt dessen plädieren wir für entsprechende Landesverordnungen, die durch die Kommunen als eine pflichtige Aufgabe nach Weisung durch das Land zu erfüllen sind. Dieser Weg wurde aber von allen anderen Fraktion abgelehnt.

Um zumindest den von der Landesregierung vorgesehenen Weg zu ermöglichen, stimmte die Fraktion DIE LINKE. danach dennoch dem Gesetzentwurf zu.

Daher wurde der Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses Bauen, Wohnen und Verkehr mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Grüne und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.


Mit freundlichen Grüßen

Ali Atalan
Dr. Günter Bell