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8. Februar 2012

Bau- und Wohnungspolitik in NRW - Meldung der Woche 04/2012

Die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW hat am vergangenen Dienstag (2.2.2012) die Schwerpunkte ihrer Haushaltsanträge festgelegt. Richtlinie war hierbei ein Beschluss des Landesparteitages der LINKEN. NRW vom 10./11.09.2011, in dem als Kriterien für eine Enthaltung der LINKEN beim Landeshaushalt 2012 „zusätzliche Investitionen und Ausgaben in gesellschaftlich dringlichen Belangen“ genannt werden:

  • die Einführung eines landesweit gültigen Sozialtickets zu höchstens dem im ALG-2-Eckregelsatz vorgesehenen Betrag für Verkehr im Nahbereich;
  • die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, auch durch Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich, vor allem im Bildungsbereich;
  • höhere Zuweisungen an die Kommunen, um dort drohendem Personalabbau und der Einschränkung der öffentlichen Infrastruktur entgegenzuwirken;
  • die Erhöhung der sozialen und ökologischen Zukunftsinvestitionen. Ein wichtiger Baustein hierbei ist der Ausbau des sozialen Mietwohnungsbaus, der energetischen Gebäudesanierung und des barrierefreien Bauens. Hierfür muss die Wohnraumförderung mindestens auf das Niveau erhöht werden, das SPD und Grüne in der Opposition gefordert haben.

Folgerichtig hat die Fraktion daher zwei Haushaltsanträge beschlossen, in denen in der Summe eine Erhöhung der Wohnungsbaufördermittel um 150 Mio. Euro auf dann 1 Mrd. Euro gefordert wird.

Am Donnerstag hat Ali Atalan im Landtagsausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr angekündigt, dass er diese beiden Anträge dem Ausschuss auf seiner nächsten Sitzung am 01.03.2012 zur Beratung vorlegen wird.


Kleine Anfrage zur Wohnraumförderung

Am 19. Januar 2012 leitete die Landesregierung dem Landtag den Schnellbericht 2011 der NRW.BANK mit Informationen zur Abwicklung des Wohnraumförderprogramms in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 zu.

Der Bericht weist eine dramatische Situation und Entwicklung auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt aus: Der Bestand an Sozialwohnungen ist von Dezember 2010 bis Dezember 2011 um 10,6% auf nur noch 543.983 gesunken. 107.388 Haushalte waren Ende 2011 als wohnungssuchend gemeldet.

Trotzdem wurden die zur Verfügung stehenden Wohnraumfördermittel nicht vollständig abgerufen: Am Ende des Jahres verblieb ein Rest von 21 Mio. Euro.

Zudem fällt auf, dass die Mittel für investive Bestandsmaßnahmen nicht nachgefragt werden. Von den zur Verfügung stehenden 200 Mio. Euro wurden nur 138 Mio. Euro dem Programmansatz entsprechend ausgegeben.

Obwohl die demografische Entwicklung eine erhebliche Ausweitung der barrierefreien Wohnungsbestände erforderlich macht, wurden in 2011 nochmals weniger Mittel für die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand ausgegeben als 2010: 4,542 Mio. Euro statt 6,457 Mio. Euro.

Ali Atalan verlangt daher von der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage Aufklärung über diese Verwunderlichkeiten angesichts des offensichtlichen Investitionsbedarfs auf dem Wohnungsmarkt des Landes.


Eigenheimförderung in die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus umschichten

In diesem Zusammenhang ist uns eine Pressemitteilung von Franz-Xaver Corneth, Vorsitzender des Mietervereins Köln, vom 01.02.2012 aufgefallen. Er beklagt nämlich, dass die Zahl der Fertigstellungen im Geschosswohnungsbau in Köln dem jährlichen Bedarf von 3.000 bis 4.000 Wohnungen nicht gerecht wird. Daher fordert er vom Land zusätzliche Mittel für den Erhalt und die Schaffung von preiswertem Wohnraum und damit die Sicherung von bezahlbaren Mieten für einkommensschwächere Haushalte.

Bemerkenswert ist auch sein Vorschlag, die 200 Millionen Euro, die das Land jährlich für Eigenheimförderung zur Verfügung stellt, in die Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus umzuschichten. Im Hinblick auf die derzeitig niedrigen Kapitalmarktzinsen könne derzeit auf eine Eigenheimförderung durch das Land verzichtet werden.

Wir meinen: Ein Vorschlag, über den die Landesregierung ernsthaft nachdenken sollte – zumal Herr Corneth zugleich auch Vorsitzender des Bezirksverband Mittelrhein der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) ist.


Kündigungssperrfristverordnung

Trotz aller Proteste und fachlicher Einwände hat die Landesregierung die Kündigungssperrfristverordnung unverändert in Kraft gesetzt.

Damit schöpft NRW die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verbesserung des Kündigungsschutzes im Falle der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur unzulänglich aus. Die mögliche Sperrfrist von 10 Jahren gilt in keiner Kommune und selbst die 8jährige Sperrfrist gilt nur in wenigen Kommunen der Rheinschiene und einigen Universitätsstädten. Insgesamt sind viel zu wenige Kommunen von der verlängerten Kündigungssperrfrist erfasst.

DIE LINKE hält zwar an ihrer Kritik fest, hat im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr ihren Antrag, die vorliegende Kündigungssperrfristverordnung nicht in Kraft zu setzen, aber zurückgezogen. Er hat sich sachlich durch das Inkrafttreten der Verordnung erledigt.

Wir werben aber weiter dafür, möglichst schnell eine bessere Kündigungssperrfristverordnung zu erarbeiten, deren Fristen und Gebietskulissen der realen Lage auf den nordrhein-westfälischen Wohnungsmärkten entspricht und die einer besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im Rahmen der Möglichkeiten effektiv entgegenwirkt.