Archiv: Meldungen der Woche

     
 
23. Januar 2012

Bau- und Wohnungspolitik in NRW - Meldung der Woche 02/2012

Von den wohnungspolitischen Anträgen der Fraktion DIE LINKE wurde am vergangenen Donnerstag, 19. Januar 2012 im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr lediglich einer abgestimmt.


Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens

In unserem Antrag haben wie die Landesregierung aufgefordert, die Rückabwicklung der Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK zu überprüfen und die Ergebnisse ausführlich in der Öffentlichkeit darzulegen. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Dabei hatten die heutigen Regierungsparteien als Oppositionsparteien die Vollintegration des Landeswohnungsbauvermögens in die NRW.BANK selbst noch entschieden abgelehnt und in ihrem Koalitionsvertrag vollmundig angekündigt, die Rückabwicklung der Vollintegration zu überprüfen.

Als Bärbel Beuermann, die Fraktionsvorsitzende der LINKEN, vor einiger Zeit im Ausschuss nach den Ergebnissen dieser Prüfung fragte, erhielt sie von Minister Voigstberger nur eine ausweichende Antwort.

Wir finden es daher bemerkenswert, dass die wohnungspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen in der Landtagsdebatte über unseren Antrag erklärten, es sei eigentlich nichts mehr zu prüfen:

Für Herrn Ott (SPD) hat sich die Aufhebung des Sonderstatus des Landeswohnungsbauvermögens in der NRW.BANK angesichts der Haushaltslage „als nicht rückholbar erwiesen“.

Frau Schneckenburger (Grüne) verkündete, sie sehe „keinen Bedarf für eine erneute Prüfung“, denn: „Das ist geprüft worden.“

Und der zuständige Minister führte zum Anschluss der Landtagsdebatte aus:

„Die Landesregierung hat die Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens in die NRW.BANK natürlich (!) längst geprüft.“

Nicht, dass wir diese Vermutung nicht auch gehabt hatten, wir hätten aber gerne frühzeitig eine ehrlich Auskunft erhalten. Denn bis heute sind weder der Fraktion DIE LINKE noch der Öffentlichkeit die Ergebnisse einer qualifizierten Prüfung der Bedingungen und der möglichen Folgen einer Rückabwicklung der Vollintegration mitgeteilt worden. Informationen, über die die Regierungsfraktionen offenbar verfügen.

Das Mindeste, was wir von der Landesregierung erwartet hatten, war, die Ergebnisse der Prüfung einer Rückabwicklung der Vollintegration des ehemaligen Wohnungsbauvermögens ausführlich darzulegen und damit eine öffentliche Diskussion zu ermöglichen.

Dem verweigert sie sich jedoch bis heute. Wir fragen: Warum hält die Landesregierung diese Informationen hinterm Berg?


Kontrolle der NRW.BANK durch den Landtag und den Landesrechnungshof sicherstellen

Der Antrag unserer Fraktion wurde ohne Votum an den federführenden Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.


Kündigungssperrfristverordnung

Die Beratung unseres Antrags zur Kündigungssperrfristverordnung im Ausschuss wurde mit unserer Zustimmung vertagt.

Unsere Fraktion allein kann keine Verbesserungen der Kündigungssperrfristverordnung durchsetzen. Dazu bedarf es der Absprache mit SPD und Grünen. Und nach der Kritik der wohnungspolitischen Sprecher/innen dieser beiden Fraktionen an der vorliegenden Verordnung lohnt sich zumindest der Versuch, ob eine gemeinsame Initiative möglich ist.

Unser Ziel bleibt eine Gebietskulisse, die den Realitäten auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt gerecht wird, also in deutlich mehr Kommunen eine längere Kündigungssperrfrist festlegt.

Sollte dies mit einem Jahr Verzögerung und auf Grundlage eines neuen Gutachtens möglich sein, wäre vielen Mietern/innen geholfen. Daran arbeiten wir.

Gelingt die Verständigung nicht, werden wir unseren Antrag in unveränderter Fassung auf der nächsten Ausschusssitzung zur Abstimmung stellen.


Wohnraumförderung 2012

Auf einer Pressekonferenz und anschließend nochmals im Ausschuss stellte Minister Voigtsberger das Wohnraumförderprogramm 2012 und die neuen Wohnraumförderrichtlinien vor.

DIE LINKE unterstützt die Schwerpunktsetzung auf den Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die energetische Sanierung des Wohnungsbestandes.

Wichtig ist aus unserer Sicht auch die Anpassung der Definition der Barrierefreiheit an die aktuelle DIN 18040.

Unzufrieden sind wir aber mit dem unzureichenden Fördervolumen.

Aus Mitteln der NRW.BANK und aus Kompensationszahlungen des Bundes werden in 2012 850 Mio. Euro für die soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt. Damit bleibt die Landesregierung bei ihrer Weigerung, für diese Aufgabe eigene Landeshaushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

Die Behauptung von Minister Voigtsberger in seiner Einbringungsrede zum Einzelplan 14 des Landeshaushaltes im Ausschuss, es stünde „ein bedarfs- und nachfragegerechter Mittelrahmen zur Verfügung“ wird durch Informationen seines eigenen Ministeriums widerlegt.

Dieses hatte jüngst dem Ausschuss über den Mittelabfluss der Wohnungsbauförderung in 2011 berichtet:

„Die Auswertung der vorliegenden Berichtsdaten der Bewilligungsbehörden hat ergeben, dass - wie zu erwarten war - wieder ein hoher Nachfragebedarf nach Fördermitteln für den Mietwohnungsbau besteht, der das zur Verfügung stehende Förderkontingent deutlich übersteigt.“

Die Aufstockung der Fördermittel für den sozialen Mietwohnungsbau um 50 Mio. Euro reicht nicht aus, die Nachfrage nach Fördermitteln und den vorhandenen Bedarf an mietpreisgünstigen Mietwohnungen zu decken.

DIE LINKE. wird daher in der Haushaltsberatung wieder beantragen, für die soziale Wohnraumförderung und hier insbesondere für die Förderung des Mietwohnungsbaus jährlich 1 Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen.

Und da dies aus Mitteln der NRW.BANK nicht möglich ist, müssen Mittel aus dem Landeshaushalt in entsprechender Höhe eingesetzt werden.