Themen A-Z der Fraktion DIE LINKE // A-D

Dichtheitsprüfung

In Nordrhein-Westfalen haben wir rund zweihunderttausend Kilometer private Abwasserleitungen, die mit der öffentlichen Kanalisation verbunden sind. Nach dem Landeswassergesetz müssen die Grundstückeigentümer dafür Sorge tragen, dass die Abwasserrohre dicht sind, sodass aus ihnen kein verschmutztes Wasser austritt. Dadurch soll verhindert werden, dass Schmutzwasser aus undichten Leitungen ins Erdreich oder ins Grundwasser gelangt.

Dass es für die Umwelt bzw. das Grundwasser und die Böden wichtig ist, nicht mit Schmutzwasser kontaminiert zu werden, ist auch für uns selbstverständlich. Die Notwendigkeit von Dichtheitsprüfungen von Abwasserrohren wird von uns daher nicht generell in Frage gestellt.

Allerdings muss die tatsächliche Verschmutzungsgefahr/Trinkwassergefährdung durch häusliche Abwässer belegt werden.

Die Industrieabwässer und diversen landwirtschaftlichen Tätigkeiten (Gülle) sind sicherlich wesentlich schädlicher für Böden/Grundstücke und das Grundwasser. Sie sollten daher vorrangig kontrolliert und bearbeitet werden.

Dichtheitsprüfungen der Rohre sind in festgelegten Abständen vorgeschrieben. Offenbar haben sich nicht alle Kommunen an diese Vorschrift gehalten. Die privaten Hauseigentümer erst recht nicht. Denn der Aufwand steht oft in keinem Verhältnis zum Nutzen und ein effektiver Gewässerschutz ist sicher auch durch andere Maßnahmen durchführbar. Und es bleibt die Frage, ob denn wirklich so viel Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation kommt und ob dies dann immer oder vorwiegend von den privaten Abwasserrohren kommt und nicht von den öffentlichen?

Es kann natürlich auch nicht sein, dass Schäden der öffentlichen Abwasserkanalisation auf private Haus- und Wohnungsbesitzer abgewälzt werden. Wer ein Häuschen hat, ist ja nicht unbedingt reich. Viele Menschen haben schwer dafür gearbeitet, um sich ein kleines Haus oder eine Eigentumswohnung zu kaufen.

Der Erlass des Umweltministers überlässt es jetzt den Kommunen zu entscheiden, wann die Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Es gibt jetzt auch die Möglichkeit für die Kommunen, wie die Stadt Köln vorzugehen:
Dort wird Hauseigentümern angeboten, dass die Überprüfung von privaten Abwasserkanälen gegen eine kostendeckende Gebühr von der Stadt durchgeführt wird.

Für die Bürgerinnen und Bürger macht es Sinn, Synergieeffekte nutzen zu können und die Prüfung – wenn notwendig – zeitgleich mit der städtischer Netze durchzuführen.

Dazu müssen die Kommunen allerdings finanziell in der Lage sein.

Vor allem wollen wir, DIE LINKE, sicherstellen, dass die „kleinen Leute“ nicht wieder zur Kasse gebeten werden. Kommunen, die in Finanznöten sind – und das sind aufgrund verfehlter Bundes- und Landespolitik über Jahre hinweg ja die allermeisten – sollen nicht alles auf die „kleinen“ Steuerzahler abwälzen können.

Der Wunsch vieler Bürger und Bürgerinnen, den Vollzug des § 61 a Landeswassergesetz NRW (dieser fordert die Dichtheitsprüfung) auszusetzen, bis es eine bundeseinheitliche Regelung gibt, wird auch von uns LINKEN favorisiert. Für die Linksfraktion wäre eine sofortige Aussetzung bzw. eine bundeseinheitliche, sozialverträgliche und gleichzeitig auch ökologisch-sinnvolle Gesetzesnovellierung des § 61 a LWG NRW das Beste.

Aber auch eine bundesweite Regelung darf die Belange und Möglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger nicht übergehen. Die Verhältnismäßigkeit für den Aufwand einer Maßnahme und ihren Nutzen für die Umwelt muss in jedem Fall gewahrt bleiben.

Deshalb fordert die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW:

  • Sicherstellung der Finanzen für die Kommunen, um die Dichtheitsprüfung als öffentliche Dienstleistung anzubieten
  • Sanierungsfälle bei privaten Eigentümern - basierend auf sozialen Kriterien - stärker zu bezuschussen.