Themen A-Z der Fraktion DIE LINKE // A-D

Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz trat 1993 im Kontext der De-Facto-Abschaffung des Grundrechts auf Asyl in Kraft. Explizit war das Motiv des Gesetzgebers, durch die gegenüber der Sozialhilfe deutlich abgesenkte Sozialleistungen und andere Schikanen Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuschrecken.

Die Höhe der AsylbLG-Regelsätze wurde rechtswidrigerweise seit 1993 nicht angepasst, vielmehr wurde das Gesetz auf immer weitere Personengruppen ausgeweitet. Heute bekommt eine alleinstehende Person € 224,97, Ehegatten € 199  und 6-jährige Kinder € 132,93. Damit liegen die Regelsätze um mehr als ein Drittel unter Hart-IV-Niveau. Auch medizinische Leistungen werden nur im akuten Krankheitsfall gewährt: Asylsuchenden, Geduldeten und Menschen mit einem humanitären Aufenthalt stehen weder Gesundheitsprävention noch die Behandlung chronischer Krankheiten oder medizinisches Hilfsgerät, wie Brillen oder Hörgeräte, zu.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Ein menschenwürdiges Leben darf nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist sozial- und integrationspolitisch schädlich und widerspricht darüber hinaus in seiner Anwendung der EU-Grundrechtecharta, der EU-Aufnahmerichtlinie und dem grundgesetzlich verankerten Sozialstaatsprinzip.

Einen entprechenden Antrag hat die Fraktion im April 2011 eingebracht (sieheAntrag "Menschenwürdiges Existenzminimum für alle – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen", Drs. 15/1188).

Leider wurde der Antrag im Innenausschuss des Landtags NRW abgelehnt. Immerhin könnten aber einige Verbesserungen erreicht werden. Näheres unter: www.dielinke-nrw.de

Es gibt nur ein Existenzminimum: Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!