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ACTA

Was ist ACTA?

ACTA – Anti-Counterfeiting Trade Agreement ist ein multilaterales, also von mehreren Staaten geschlossenes Handelsabkommen zur internationalen Durchsetzung von Urheber- und Schutzrechten wie etwa Markenrechten, Patenten oder Geschmacksmuster.

 

Ist Deutschland daran beteiligt?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben der EU-Kommission ein Mandat für die Verhandlungen erteilt. Die Verhandlungen führte die Europäische Kommission mit den weiteren beteiligten Staaten: Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, der Schweiz und den USA. Deutschland nahm als Beobachter teil und muss wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten den Vertrag unterzeichnen und nach einem entsprechenden Beschluss des Bundestages ratifizieren. 

 

Warum wird ACTA als Geheimabkommen bezeichnet?

Der Verhandlungsstand wurde während der Verhandlungen über längere Zeit nicht veröffentlicht. Erst als auf Webseiten von interessierten Wissenschaftlern und NGOs Teile des Vertragstextes auftauchten, erfuhr die Öffentlichkeit von den vereinbarten Vorhaben. Auf Druck des Europäischen Parlamentes und der Zivilgesellschaft haben sich Vertragspartner dann 2010 entschlossen, den gesamten Text des Abkommens zugänglich zu machen. Weiterhin unter Verschluss sind jedoch die Protokoll der Verhandlungen und frühere Verhandlungsstände, die Aufschluss über die Auslegung des Vertragstextes geben könnten. DIE LINKE drängt auf die Offenlegung dieser Dokumente. 

 

Schränkt ACTA das freie Internet ein?

Das erklärte Ziel von ACTA ist, JEDE Urheberrechtsverletzung im Internet zu verhindern. Dieses Vorhaben wird nicht gelingen, ohne Freiheitsrechte der Nutzerinnen und Nutzer einzuschränken. Der Vertragstext selbst sieht in der Endfassung Netzsperren nicht mehr vor, diese werden jedoch durch ergänzende Dokumente wie IPRED und die kürzlich veröffentlichte Studie aus dem Wirtschaftsministerium vorbereitet.

Durch ACTA sollen die in Deutschland bereits existierenden, problematischen Rechtsinstrumente wie Abmahnungen, Eilverfahren bei Urheberrechtsverletzungen oder die Auskunftspflicht durch die Internetprovider in allen Staaten verankert werden. Auch das Verbot der Umgehung von Digital Rights Management und aller Hilfsmittel dazu soll verbindlich verankert werden. ACTA zementiert zugunsten der Interessen von Musik-, Film- und Verlagsindustrie ein überholtes Urheberrechtsregime, das längst nicht mehr in das digitale Zeitalter gehört.

 

Hat ACTA auch Folgen für andere Bereiche außerhalb des Internets?

ACTA hat zum Ziel, den Transfer von Wissen und Kreativgütern zu kontrollieren und Kopien von Produkten aufzuspüren und zu vernichten. Dazu sind in ACTA Grenzkontrollen des internationalen Handels- aber auch des Privatverkehrs vorgesehen. Das Beispiel der gefälschten Sonnebrille oder Luxusuhr ist sehr geläufig. Nachgebaut werden jedoch auch Investitionsgüter wie Maschinen oder Roboter.

Die Befürworter von ACTA wollen den Firmen aus den Industriestaaten ihre Einnahmen aus geschützten Marken, Patenten und sonstigen Schöpfungen sichern. Gegner des Abkommens argumentieren, dass durch ACTA und weitere Abkommen wie TRIPS ärmere Regionen von dem Wissen der Industriestaaten abgeschnitten werden. Eine nachholende Innovations- und Technologieentwicklung, wie sie auch in Deutschland im 19. Jahrhundert stattgefunden hat, wäre auf diese Weise kaum möglich.

 

Was hat ACTA mit Medikamenten zu tun?

Medikamente stehen im Fokus von ACTA, weil sie insbesondere in Entwicklungsländern vielfach kopiert und nachproduziert werden (Generika). Ohne diese Medikamente wäre eine Versorgung Kranker etwa in den ärmsten Staaten Afrikas nicht möglich, weil die Originalpreise für die Länder nicht bezahlbar sind. ACTA verpflichtet die Vertragspartner zur Kontrolle der Handelswege, etwa in großen, internationalen Handelshäfen.

Sollten nichtlizensierte Medikamente, etwa mit einem gefälschten Markenlogo, aufgespürt werden, müssen diese laut ACTA konfisziert und vernichtet werden. Indien als größter Produzent von Generika hat sich mit anderen Entwicklungsländern gegen ACTA gestellt.

 

Was will DIE LINKE?

DIE LINKE lehnt das ACTA-Abkommen ab. Sie hat sich dafür ausgesprochen, ACTA einer breiten Debatte zu unterziehen und dazu auch alle bisher geheim gehaltenen Dokumente zu veröffentlichen. Der Ratifizierungsprozess ist endgültig zu stoppen.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie sollen nur im Rahmen der entsprechenden unilateralen Organisationen wie der WTO und der WIPO diskutiert und dürfen erst nach einer transparenten Debatte der angestrebten Instrumente und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen auf kreative und wissensbasierte Güter, Weltgesundheit und Ernährungssouveränität beschlossen werden.

Wissen und Kulturgüter sind eine Ressource, die nicht weniger wird, wenn man sie teilt. Wir wollen, dass diese besondere Eigenschaft zum Nutzen der Allgemeinheit eingesetzt wird. Die Digitalisierung bietet dafür beste Voraussetzungen.

Das veraltete Urheberrecht muss nicht mit neuen Abkommen durchgesetzt, sondern modernisiert und der digitalen Gesellschaft angepasst werden. DIE LINKE hat dazu Vorschläge gemacht, die auf eine direktere Vergütung der Urheberinnen und Urheber zielen und den Nutzerinnen und Nutzern mehr Rechte einräumen. Das Ziel muss sein, die Chancen des Internets und der Digitalisierung für eine Demokratisierung von Kultur, Bildung und Wissenschaft zu nutzen.

DIE LINKE will natürlich, dass Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungsleistung refinanzieren können. Dies muss jedoch einhergehen mit Schritten zur Öffnung von Forschungsprozessen und über einen verstärkten Wissenstransfer in Entwicklungsländer.