Themen A-Z der Fraktion DIE LINKE // A-D

Abgase

Neben dem treibhauswirksamen Kohlendioxid (CO2) sind die Stickoxide (NOX) der bedeutsamste Teil der Abgase. Stickoxide ist eine Sammelbezeichnung für die gasförmigen Oxide des Stickstoffs.

Auswirkungen von Stickoxiden:

  • Reizung und Schädigung der Atmungsorgane (insbesondere Stickstoffdioxid)
  • Bildung von Salpetersäure (HNO3) in der Atmosphäre, dadurch Entstehung des „Sauren Regens“
  • Trägt bei zur Smogbildung
  • Ozonbildung unter Einfluss von UV-Strahlung (Sommersmog)


Um die Belastung der Luft zu senken, wurden in Europa mit der Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft (in deutsches Recht umgesetzt mit der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft – 22. Bundes-Immissionsschutzverordnung (22. BImSchV) vom 11. September 2002) Grenzwerte für Feinstaub festgelegt. In der Richtlinie wurde folgende Grenzwertregelung getroffen:

Der ab dem 1. Januar 2005 einzuhaltende Tagesmittelwert für PM10 beträgt 50µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.

Ab dem Jahr 2005 beträgt der Jahresmittelwert für PM10 40µg/m³.

Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wird ab dem 01.01.2010 auf einen Jahresmittelwert von 40µg/m³ festgelegt.

Die Belastung der Luft wird täglich mehrmals an Messstationen des Umweltbundesamts ermittelt.

Informationen über die aktuellen Werte der wichtigsten Luftschadstoffe gibt es unter: www.env-it.de sowie beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: www.lanuv.nrw.de.

Um diese Grenzwerte einhalten zu können, werden in den einzelnen europäischen Ländern unterschiedliche Strategien verfolgt. In Deutschland soll in Umweltzonen (Bereiche mit hoher Belastung) mit Fahrbeschränkungen für Fahrzeuge, die bestimmte Abgasnormen nicht einhalten, die Feinstaubbelastung aus dem Straßenverkehr reduziert werden.