In den letzten Tagen hat die Forderung einiger CDU-Länder, ein bundesweites Abitur einzuführen, wieder einmal für Diskussionsstoff gesorgt. Angeblich machen dieselben Aufgaben in allen Bundesländern das Abitur „gerechter“ und „vergleichbarer“. Mehr...
Der Countdown läuft: In 18 Monaten haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem 2. Lebensjahr ihres Kindes. Der Landtag NRW hat sich am 17. November 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3321) zu dem beim Krippengipfel 2007 vereinbarten Ziel bekannt, für mindestens 32% der Unter-Dreijährigen (U3) ein Tag Mehr...
DIE LINKE wird gegen den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, stimmen. Was spricht gegen Gauck? Eine politische Gesinnung, die aus Äußerungen der letzten Jahre entnommen werden kann. Die folgende Zitatensammlung kann einen Überblick bringen: Mehr...
Der Zustand der öffentlichen Einrichtungen und Straßen ist erbärmlich: Schlaglöcher in den Straßen, Schwimmbäder ehrenamtlich betrieben, nur wenige Stunden für das Publikum geöffnet oder ganz geschlossen, Bibliotheken ohne aktuelle Literatur, heruntergekommene Schulgebäude.
Die Landesregierung hatte Hilfen für die Kommunen angekündigt. Doch was SPD und Grüne mit freundlicher Unterstützung der FDP mit dem sog. Stärkungspaktgesetz vorgelegt haben, bedeutet das Aus für viele kommunale Dienstleistungen und Einrichtungen.
Das Land stellt über zehn Jahre 350 Mio. Euro Hilfszahlungen jährlich zur Verfügung. Diese Gelder gehen an die die 34 überschuldeten Gemeinden in NRW. Diese müssen das Drei- bis Vierfache der empfangenen Landesmittel selbst einsparen und binnen von 5 Jahren den Haushaltsausgleich erreichen.
Die betroffenen 34 Kommunen werden zur Teilnahme gesetzlich verpflichtet. Wenn Kommunen die Kürzungsziele nicht erreichen, wird ihnen ein Staatskommissar vor die Nase gesetzt, der am Rat vorbei die Kürzungen durchsetzt. Kommunale Selbstverwaltung wäre passé. Über Bürgerhaushalte braucht man nicht mehr zu diskutieren.
Die Folgen des „Stärkungspakts“ werden schmerzlich spürbar sein:
Das Stärkungspaktgesetz bedeutet Kürzungsorgien, Zwangsbewirtschaftung, Abschaffung der kommunalen Selbstverwaltung in den bereits ausgebluteten Kommunen.
DIE LINKE lehnt dieses Gesetz ab. Sie fordert die Auszahlung der Landeshilfen an die Kommunen ohne Auflagen und Bedingungen.
Die Kommunen haben nicht über ihre Verhältnisse gelebt! Ihnen wurden durch Bundes- und Landesentscheidungen Steuereinnahmen entzogen sowie neue Aufgaben übertragen ohne ausreichende Finanzmittel.
DIE LINKE fordert eine grundlegend verbesserte Finanzausstattung der Gemeinden durch Besteuerung der Spitzeneinkommen, der großen Vermögen und Erbschaften.
Öffentliche Verschuldung und wachsender privater Reichtum sind zwei Seiten derselben Medaille. Bund, Länder und Kommunen haben zusammen 2 Billionen Euro Schulden. Doch dem stehen Geldvermögen von 4,8 Billionen Euro gegenüber. Allein die Vermögens-Millionäre bringen 2,2 Billionen Euro zusammen. Wenn diese Millionäre nur zu 5 Prozent besteuert würden, ergäbe das jährlich rund 80 Milliarden Steuermehreinnahmen - damit kann man alle Kommunen sanieren.
Vermögensbesteuerung ist die beste Schuldenbremse!
Kommunen sind systemrelevant für die BürgerInnen.
Nur Reiche können sich arme Kommunen leisten.
Rettungsschirm für Kommunen statt für Banken!
Weiterführende Links:
<media 1426 _blank internal-link-new-window>Liste der 34 Empfängerkommunen</media>
<media 1429 _blank internal-link-new-window>Antrag Fraktion DIE LINKE "Echte Entschuldung der Kommunen statt kaputtsparen!" (Drs 15/2848)</media>
<media 1428 _blank>Antrag Fraktion DIE LINKE "Keine IWF-Politik gegenüber den Kommunen" (Drs 15/2849)</media>
<media 1427 _blank>Erklärung DIE LINKE.NRW</media>
<media 1426 _blank>Stellungnahme von ver.di</media>
Stand der Verschuldung der NRW-Kommunen
- Kassenkredite: 20 Mrd. €
- fundierte Schulden: 37 Mrd. €
- jährliches strukturelles Defizit aller NRW-Kommunen 2,5 Mrd. €
Haushaltsstatus der 396 NRW-Gemeinden:
- 8 Gemeinden mit ausgeglichenem Haushalt
- 164 mit Haushaltssicherungskonzept (davon genehmigt: 26)
- 138 mit ungenehmigtem Haushaltssicherungskonzept, d.h. im Nothaushalt nach § 82 GO