Archiv: Argument der Woche

     
 
11. März 2012

Zentralabitur – eine Form des Demokratieabbaus in der Schule!

In den letzten Tagen hat die Forderung einiger CDU-Länder, ein bundesweites Abitur einzuführen, wieder einmal für Diskussionsstoff gesorgt. Angeblich machen dieselben Aufgaben in allen Bundesländern das Abitur „gerechter“ und „vergleichbarer“.  Mehr...

 
5. März 2012

Für einen ausfinanzierten bedarfsgerechten Ausbau der Krippen

Der Countdown läuft: In 18 Monaten haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem 2. Lebensjahr ihres Kindes. Der Landtag NRW hat sich am 17. November 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3321) zu dem beim Krippengipfel 2007 vereinbarten Ziel bekannt, für mindestens 32% der Unter-Dreijährigen (U3) ein Tag Mehr...

 
28. Februar 2012

Was spricht gegen Gauck als Bundespräsident?

DIE LINKE wird gegen den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, stimmen. Was spricht gegen Gauck? Eine politische Gesinnung, die aus Äußerungen der letzten Jahre entnommen werden kann. Die folgende Zitatensammlung kann einen Überblick bringen: Mehr...

 
 
7. Februar 2012

Unser „Nein“ zur Erhöhung der Abgeordnetenbezüge bleibt!

In die Landtagssitzung am 8.12.2011 haben die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes eingebracht (Drs. 15/3396).

Dieser Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen folgendes:

  1. Die Abgeordnetenbezüge sollen in Abgeordnetenbezüge und Bezüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung aufgespalten werden.
  2. Die Bezüge zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung sollen auf 2114 Euro (500 Euro mehr als bisher) festgesetzt bzw. erhöht und, wie bisher, als Pflichtbeitrag in das Versorgungswerk abgeführt werden.


Ein kräftiger Schluck aus der Pulle, wie die Fraktion DIE LINKE fand und auch immer noch findet. Auf Betreiben unserer Fraktion wurde dieser Gesetzentwurf nicht verabschiedet, sondern zunächst Fachleuten in einer Anhörung vorgelegt. Die meisten der geladenen Sachverständigen bestätigten unsere Auffassung, dass eine solche Diätenerhöhung unangemessen, an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei und in der politischen Außenwirkung fatal sei.

Doch diese Ergebnisse scheinen die Selbstbereicherungskoalition aus SPD, Grünen und CDU nicht weiter zu interessieren. Bereits vor der Auswertung der Anhörung verkündeten sie, dass es bei dem Ursprungsantrag bleiben wird. Dreister geht es nicht mehr.

DIE LINKE im Landtag von NRW lehnt diesen Gesetzentwurf nach wie vor ab. Die wichtigsten Gründe:

  1. DIE LINKE will eine allgemeine, solidarische und nicht kapitalgedeckte Rentenversicherung. Eine Privilegierung von Parlamentariern lehnt sie insoweit ab.

  2. Für die Bevölkerung sollte auf einen Blick erkennbar sein, wie hoch insgesamt die Abgeordnetenbezüge sind.

  3. Bereits der geltende Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk von 1.614 Euro ist so hoch, dass ein/e 49-jährige/r Abgeordnete/r nach zwei Legislaturperioden Versor-gungsanwartschaften erworben hat, die doppelt so hoch sind wie die Rentenanwartschaften einer/s den Höchstbeitrag zahlenden gesetzlich Rentenversicherten. Eine so gravierende Ungleichbehandlung lässt sich auch bei Berücksichtigung der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung und der besonderen Arbeitsbelastung von Parlamentariern kaum rechtfertigen.

  4. Die teilweise aufgestellte Behauptung, die Reform der Abgeordnetenentschädigung 2005 habe auch sicherstellen sollen, dass die Altersversorgung der Abgeordneten nicht unter 60% der bis dahin geleisteten Altersversorgung fällt, ist nachweislich falsch.

  5. Ertrags- bzw. Renditerückgänge bei privaten Kapitalanlagen dürfen nicht aus Steuermitteln kompensiert werden. Das widerspräche sowohl der von den anderen Fraktionen bzw. Parteien akzeptierten liberalen Ideologie von der Überlegenheit und dem Nutzen privater Kapitalanlagen als auch der grundsätzlichen Kritik der LINKEN an der Privatisierung der Altersvorsorge.


Die Grundsatzpositionierung ist darum zusammengefasst wie folgt:
Das Grundsatzprogramm der LINKEN enthält Forderungen für eine weitreichende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung. Es soll eine „armutsfeste solidarische gesetzliche Rente für alle geben, die paritätisch von Beschäftigten und Unternehmen finanziert wird, den Lebensstandard im Alter sichert und, anders als die private Vorsorge, nicht von den Launen der Finanzmärkte abhängig ist“.  Die gesetzliche Rente soll eine „staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge überflüssig machen“.

Es soll zudem eine Mindestrente geben, die sich aus „eigenen beitragsbegründeten Rentenansprüchen“ und, für diejenigen, die sonst unterhalb der Armutsgrenze leben würden, „zusätzlich aus Steuermitteln“ finanziert.  Die „Beitragsbemessungsgrenze soll an- und schließlich aufgehoben“, die „Rentenansprüche bei den hohen Einkommen abgeflacht“ werden.

Auch wenn diese von der LINKEN schon seit langem nachdrücklich erhobenen Forderungen einige Einzelfragen offen lassen, erscheint die grundsätzliche Positionierung klar: DIE LINKE will eine allgemeine, solidarische und lebensstandardsichernde Pflichtversicherung, die nicht nach dem individualisierten Kapitaldeckungsverfahren funktioniert.