Archiv: Argument der Woche

     
 
11. März 2012

Zentralabitur – eine Form des Demokratieabbaus in der Schule!

In den letzten Tagen hat die Forderung einiger CDU-Länder, ein bundesweites Abitur einzuführen, wieder einmal für Diskussionsstoff gesorgt. Angeblich machen dieselben Aufgaben in allen Bundesländern das Abitur „gerechter“ und „vergleichbarer“.  Mehr...

 
5. März 2012

Für einen ausfinanzierten bedarfsgerechten Ausbau der Krippen

Der Countdown läuft: In 18 Monaten haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem 2. Lebensjahr ihres Kindes. Der Landtag NRW hat sich am 17. November 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3321) zu dem beim Krippengipfel 2007 vereinbarten Ziel bekannt, für mindestens 32% der Unter-Dreijährigen (U3) ein Tag Mehr...

 
28. Februar 2012

Was spricht gegen Gauck als Bundespräsident?

DIE LINKE wird gegen den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, stimmen. Was spricht gegen Gauck? Eine politische Gesinnung, die aus Äußerungen der letzten Jahre entnommen werden kann. Die folgende Zitatensammlung kann einen Überblick bringen: Mehr...

 
 
17. Januar 2012

Ein Masterstudienplatz für alle, die einen wollen!

Bachelorabsolventinnen und Bachelorabsolventen, die anschließend in ein Masterstudium wechseln wollen, stehen vor vielen Problemen. Mal sind es Zugangsbeschränkungen, mal zu wenige freie Masterstudienplätze und  manchmal ist auch der Hochschultyp (z.B. FH/Uni) der ausschlaggebende Punkt, der die Menschen daran hindert, ihr Ziel eines Masterstudiums zu erreichen.

Woher die Probleme kommen, wie sie sich auswirken und was wir, die Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW dagegen machen, stellen wir hier vor.

1. Hochschulen und Hochschulfreiheit

Mit der Einführung der Hochschulfreiheit und der parallel dazu stattfindenden Umstellung von Magister- und Diplomstudiengängen auf die Bachelor- und Masterstruktur hat im Hochschulwesen NRWs ein Paradigmenwechsel stattgefunden. Hochschulen unterliegen seit dem schwarz-gelben Hochschulfreiheitsgesetz den üblichen Marktgesetzen von Nachfrage, Wettbewerb und Mitteleinwerbung. Sie müssen attraktiv sein, um im gesetzlich gewollten „Wettbewerb um die besten Köpfe“ gewinnen zu können und um sich diesen Gewinn in barer Münze auszahlen zu lassen.

Aufgrund dieses Wettbewerbs erschufen die Hochschulen eigene, untereinander häufig nicht vergleichbare Studiengänge und versahen diese mit eigens festgelegten Zugangsvoraussetzungen. Ziel der einzelnen Hochschule ist dabei, einerseits mittels der Alleinstellungsmerkmale eines angebotenen Studiengangs attraktiv auf „die besten Köpfe“ zu wirken und andererseits über die Zugangsvoraussetzungen sicherzustellen, dass es genau diese „besten Köpfe“ sind, die dann auch ihr Studium aufnehmen.

2. Woher die zu geringe Anzahl der Masterplätze kommt

„Die besten Köpfe“ sind für die Hochschulen so definiert, dass jene das Bachelorstudium garantiert innerhalb von sechs bis maximal sieben Semestern abschließen. Das ist für die Hochschulen insofern von Bedeutung, als das sie über die sogenannte Leistungsorientierte Mittelverteilung [PDF der Landesregierung zum Thema] 23 Prozent ihrer Geldern als Leistungsbudget ausgezahlt bekommen. Konkret erhalten sie für Absolventinnen und Absolventen in Regelstudienzeit einen Bonus, mit dem sich der überwiesene Beitrag verdoppelt, für alle anderen Studierenden gibt es diesen Bonus nicht (Ausnahme Fernuniversität Hagen: Faktor 1,33).

Aber nicht nur die Regelstudienzeit ist ein Faktor für die Berechnung der Auszahlungssumme. Neben den anderen, hier nicht ausgeführten Indikatoren, fällt die Art des Abschlusses für die Hochschulen ins Gewicht. So sind die Abschlüsse Bachelor, Diplom und Staatsexamen mit einer einfachen Gewichtung finanziell doppelt so viel wert, wie der Abschluss eines Masterstudiengangs, der nur mit einer halben Gewichtung in der Berechnung der Mittelbezüge berücksichtigt wird. Masterstudierende sind also für die Hochschulen nur halb so interessant. Noch uninteressanter erscheinen Masterstudierende, bei denen die „Gefahr“ besteht, nicht innerhalb der Regelstudienzeit von vier oder drei Semestern das Studium abzuschließen. Ist es verwunderlich, wenn die Hochschulen deswegen vom §49 Abs. 7 des Hochschulgesetzes in NRW Gebrauch machen und für den Masterzugang qualitative Zugangskriterien wie z.B. Mindestnoten des Bachelorabschlusses, die Belegung bestimmter, nur an der jeweils eigenen Hochschule angebotenen Module, Eignungsfeststellungsprüfungen, Abiturnoten, soziales Engagement und/oder Motivationsschreiben voraussetzen? Schließlich glauben sie an ihre eigenen Beurteilungen!

Es sind also die finanziellen Anreize des Gesetzgebers, gepaart mit dem Wettbewerb um Landesmittel und der Möglichkeit eigene Studiengänge und Zulassungskriterien erstellen zu können, die zu der Verknappung der Anzahl von Masterstudienplätzen in NRW führt.

3. Behinderung der Mobilität

Wollen nun Bachelorabsolvent/innen ein Masterstudium antreten, sind sie mit diesen vielfältigen Zugangshürden konfrontiert. Wem der Master an der eigenen Hochschule schwerpunktthematisch nicht zusagt oder wer die Mindestnote seiner eigenen Hochschule nicht erreicht, wird bei einem Wechsel an eine andere mit noch weitaus größeren Schwierigkeiten konfrontiert. Selbst wenn diese andere Hochschule in NRW liegt, muss die andere Hochschule die erbrachten Leistungen nicht anerkennen! Glück hat, wer die Möglichkeit eingeräumt bekommt, an der neuen Hochschule noch fehlende Module nachzubelegen, denn vielen bleibt der Zugang zum Master deshalb pauschal verwehrt.

Noch schlimmer trifft es Bachelorabsolvent/innen von Fachhochschulen, die die ursprüngliche Intention des Bachelors und Masters beim Worte nehmen und mit dem praxisorientierten Bachelor ein theoretisches, auf wissenschaftliches Arbeiten vorbereitendes Masterstudium an einer Universität aufnehmen wollen. In der Regel haben FH-Absolvent/innen keine reale Chance, angenommen zu werden; viel zu gerne schotten sich die Universitäten gegen die praxisorientierten, „nicht dem universitären Standard entsprechenden“ Ingenieure ab. Eignungsfest-stellungsverfahren, Motivationsschreiben und notfalls sogar noch Abiturnoten stellen sicher, dass nur ja kein FH-Bachelor den Weg an die Universität findet.

4. Was DIE LINKE dagegen macht!

Bedenkt man, dass derzeit aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht, der geburtenstarken Jahrgänge und der doppelten Abiturjahrgänge in anderen Bundesländern an den Hochschulen schon doppelt so viele Erstsemester eingeschrieben sind als noch 2009 von der KMK [KMK-Prognose als PDF] prognostiziert, kann man den auf den Hochschulen lastenden Druck erahnen, wenn man den doppelten Abiturjahrgang in NRW in die Planungen noch mit einrechnet. Es wird schon ein großes Problem geben, allen Studierwilligen ohne Wartezeit einen Studienplatz zur Verfügung zu stellen. Die ersten Hochschulen gehen bereits dazu über, Studiengänge mit Orts-NCs zu belegen. Der finanzielle Druck wird die Hochschulen erwartbar dazu veranlassen, die Masterstudienplätze noch stärker als bisher zu vernachlässigen.

Es sind also letztendlich der vom Gesetzgeber verfügte Wettbewerb der Hochschulen untereinander, die Konkurrenzsituation gegeneinander und fehlerhafte, volkswirtschaftliche Planungsgrößen, die die Hochschulen regelrecht zwingen, Beschränkungen in der Kapazität und beim Zugang zum Masterstudium vorzunehmen. Das Problem liegt also nicht bei den Hochschulen, sondern beim Gesetzgeber. Und genau hier kommen wir als Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW ins Spiel.

Als ersten Schritt haben wir dazu den Antrag: „Bildungsgerechtigkeit herstellen – Masterplatzzulassungen ermöglichen“ (Drs. 15/3250 als PDF) in den Landtag eingebracht, bei dem es uns hauptsächlich um die Bereitstellung eine an realistischen Überleitungsquoten orientierte  Anzahl von Masterstudienplätzen in NRW geht, die zudem ausreichend finanziert werden. Da wir dafür keine Mehrheit gefunden hätten, haben wir zusammen mit SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag:

„Den Hochschulpakt weiterentwickeln: Für bessere Studienbedingungen an unseren Hochschulen“ (Drs. 15/3564 als PDF; Ursprungsantrag Drs. 15/2863) ausgearbeitet, der unsere Punkte hinsichtlich der Sicherstellung ausreichender Masterstudienplätze und deren Finanzierung sicherstellt. Als nächstes hat die Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW den Antrag: „Bachelorabschluss nicht zur Sackgasse werden lassen – Mobilität beim Masterplatzzugang gewährleisten!“ (Drs. 15/3529) in den Landtag eingebracht. Hierbei ist es Ziel, die zuvor genannten Mobilitätshürden schnellstmöglich abzubauen.

Grundsätzlich benötigen wir also einen Systemwechsel im Hochschulwesen NRWs, an dem wir als Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW bereits arbeiten und bei dem wir Eure/Ihre Unterstützung benötigen. Wir wollen ein neues, an sozial gerechten und inklusiven Maßstäben orientiertes Hochschulgesetz samt Hochschulfinanzierung, damit die Hochschulen aus ihrer privatwirtschaftlichen Schizophrenie entlassen werden können und sich so wieder ihrer ursprünglichen Aufgabe widmen können – Wissenschaft, Forschung und Lehre für alle Teile der Gesellschaft bereitzustellen.

Kurz zusammengefasst will DIE LINKE im Landtag von NRW also,

  1. dass allen Bachelorabsolventinnen und -absolventen, die ein Masterstudium absolvieren möchten, ein Studienplatz garantiert wird,
  2. dass alle Masterplätze an allen Hochschulen für alle Bachelor derselben Fächergruppe zugänglich sein müssen und
  3. dass den Hochschulen mehr Geld für Personal, Betreuung, Ausstattung und Lehre zur Verfügung gestellt wird, als es bislang der Fall ist.