Archiv: Argument der Woche

     
 
11. März 2012

Zentralabitur – eine Form des Demokratieabbaus in der Schule!

In den letzten Tagen hat die Forderung einiger CDU-Länder, ein bundesweites Abitur einzuführen, wieder einmal für Diskussionsstoff gesorgt. Angeblich machen dieselben Aufgaben in allen Bundesländern das Abitur „gerechter“ und „vergleichbarer“.  Mehr...

 
5. März 2012

Für einen ausfinanzierten bedarfsgerechten Ausbau der Krippen

Der Countdown läuft: In 18 Monaten haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kindertagesbetreuung ab dem 2. Lebensjahr ihres Kindes. Der Landtag NRW hat sich am 17. November 2011 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken in einem Entschließungsantrag (Drucksache 15/3321) zu dem beim Krippengipfel 2007 vereinbarten Ziel bekannt, für mindestens 32% der Unter-Dreijährigen (U3) ein Tag Mehr...

 
28. Februar 2012

Was spricht gegen Gauck als Bundespräsident?

DIE LINKE wird gegen den Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten, Joachim Gauck, stimmen. Was spricht gegen Gauck? Eine politische Gesinnung, die aus Äußerungen der letzten Jahre entnommen werden kann. Die folgende Zitatensammlung kann einen Überblick bringen: Mehr...

 
 
26. Dezember 2011

Das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ gehört nicht in die Landesverfassung von NRW

„Ehrfurcht vor Gott“ kann in einem multikulturellen und multireligiösen Schulwesen nicht Ziel der Erziehung sein, da es sowohl die Glaubensvorstellungen nicht-monotheistischer Religionsangehöriger negiert wie auch die negative Religionsfreiheit von Atheisten und Konfessionslosen.

Die Landesregierung hat mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz eine große Debatte zur Verbesserung der Situation von Migrantinnen und Migranten ausgelöst. Die Landesregierung hat dazu alle bestehenden Gesetze geprüft, um diskriminierende Anteile zu entfernen und durch integrationsförderliche Formulierungen zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz enthält nun Änderungen in 11 weiteren Gesetzen.

Die Änderungen verfolgen das Ziel, Menschen vorurteilsfrei zu begegnen, deren Werten gegenüber offen und tolerant zu sein, letztlich für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzutreten.

In der Landesverfassung „Ehrfurcht vor Gott“ übersehen

Offenbar hat die Landesregierung bei ihrer Prüfung der Landesgesetze die Landesverfassung vergessen, diese hinsichtlich diskriminierender Inhalte zu untersuchen.

Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen enthält im Dritter Abschnitt - Schule, Kunst und Wissenschaft, Sport, Religion und Religionsgemeinschaften den Artikel 7 Absatz (1) „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.“

Die Fraktion DIE LINKE hält es für sinnvoll und notwendig, dass in der Verfassung Ziele für die Erziehung formuliert sind. Es ist die Aufgabe einer Verfassung Wertvorstellungen zu definieren.

Eine Wertvorstellung „Ehrfurcht vor Gott“ schließt aber Menschen mit nicht-monotheistischen Glaubensvorstellungen sowie konfessionslose Menschen aus.

Historisch geht die Passage im Artikel 7 „Ehrfurcht vor Gott“ auf die christlichen Wertvorstellungen der Verfassungsväter und -mütter zurück und enthält damit eine klare Ausrichtung auf eine christliche Erziehung.

Verfassung konterkariert das Hauptanliegen des Teilhabe- und Integrationsgesetz

Diese einseitige Ausrichtung auf ein monotheistisches Glaubensbekenntnis, d.h. der Glaube an einen Gott, steht im Widerspruch zu dem von der Landesregierung vorgelegten Teilhabe- und Integrationsgesetz und dessen Ausrichtung auf Werte von religiöser bzw. kultureller Pluralität.
 
Die Landesverfassung richtet sich mit dem postulierten Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ nicht an jene Menschen, die eben nicht an den einen Gott glauben. Hindus, Buddhisten, Konfessionslose u.a. fühlen sich als Einwohner Nordrhein-Westfalens von der Verfassung nicht angesprochen. Nein, im Gegenteil — sie sehen sich mit dem Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ von der Gesellschaft ausgegrenzt.

Negative Religionsfreiheit

Mit negativer Religionsfreiheit ist gemeint, dass nicht das Recht besteht, eine Religion auszuüben, sondern es besteht auch das Recht keine religiöse Überzeugung zu haben. Das Grundgesetz enthält keine Pflicht zu einem religiösen Glauben. Vielmehr steht im Artikel 4 Absatz (1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Damit sind atheistische Weltanschauungen ebenfalls geschützt.

Insofern verstößt die Landesverfassung mit dem Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ gegen die negative Religionsfreiheit. Das Nicht-Gläubig-Sein muss ebenfalls den gleichen Wert in der Landesverfassung wie religiöse Überzeugungen haben.

Die Fraktion DIE LINKE im Landtag NRW ist daher der Auffassung, dass in einer pluralen Gesellschaft die Erziehung nicht auf einen monotheistischen Gottesbezug abgestellt werden kann. Dieser berücksichtigt weder die religiöse Pluralität noch die negative Religionsfreiheit. Die Verfassung muss die Werte aller Bürgerinnen und Bürger repräsentieren. Die Fraktion DIE LINKE hält die Trennung von Religion und Staat für notwendig.

Daher will die Fraktion DIE LINKE will das Erziehungsziel „Ehrfurcht vor Gott“ aus der Landesverfassung streichen.